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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1901-10-01 · 10 (10.1901) · p. Seite 17

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
13 (1901)
Issue
10 (10.1901)
Date
1901-10-01
Page
Seite 17 (sequence 17)
Language
German
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scher Lustmord verübt wurde. Wenige Tage später gelang es den ungarischen Behörden, den Mörder in der Person des arischen Vagabunden Johann R u s sn y a k ausfindig zu machen. Budapest. (Ein christliches Opfer des Ritualmord- Märchens). Vor einigen Tagen gieng der Assecuranzagent Ludwig- V i n c z e zu Fuss von Bekes nach Rosszerdö. Unterwegs schlössen sich ihm zwei Bauernweiber an, mit denen er plauderte. Als er sie wieder verlassen hatte, machte er die Wahrnehmung, dass ihm 10 K fehlen. Da er glaubte, eines der Weiber hätte die Banknote, die er wahrscheinlich fallen gelassen, aufgehoben, lief er den zwei Frauen nach. Bevor er aber die Weiber einholen konnte, begannen diese aus Leibeskräften zu schreien : „Zu Hilfe! Der Jude will uns umbringen; er will unser Blut haben!" In der Nähe arbeitende Bauern eilten rasch herbei, fielen über Vincze her und prügelten ihn halb todt, worauf sie ihn vor den Oberstuhlrichter schleppten. Dort angelangt, stellte sich heraus, dass der arme Agent kein Jude, sondern ein guter Protestant sei. Die dortigen Bauern aber, die steif und fest daran festhalten, dass die Regierung 40, sage vierzig Juden die Erlaubnis (sie!) ertheilt hat, zu dem Bau des neuen israelischen Tempels in Gyula das unumgänglich nothwendige Blut christlicher Frauen zu beschaffen, wollen nicht recht glauben, dass Vincze kein Jude sei. „Weiss Gott — sagen sie — ob er nicht doch ein Jude ist — hat er doch städtische Kleider an!" Budapest. (Die ungarische Regierung) hat sich entschlossen, gegen die systematische Bethörung des Volkes durch die Verbreitung des Blut m ä r c h e n s ernstlich aufzutreten und der Brunnenvergiftung der politischen Marodeure ein Ziel zu setzen. Der Ministerpräsident in seiner Eigenschaft als Minister des Innern hat an die Verwaltungsbehörden eine Verordnung gerichtet, in welcher strenge aufgetragen wird, die Verbreiter des Blutmärchens auszuforschen und zur Verantwortung zu ziehen. — Wird der österreichischen Regierung und namentlich dem Justizminister Freiherrn v. Spens-Booden dringend zur Beachtung empfohlen. Berlin., (Wir sind hier in keiner Judenschule!") Dieser vielgebrauchte Ausdruck hat zu einer Beschwerde des Centraivereines deutscher S t a a t s b ür g e r jüdischen Glaubens Veranlassung gegeben. Bei einer Gerichtsverhandlung in einer rheinischen Stadt verwies der den Vorsitz führende Assessor einem Zeugen nicht jüdischen Glaubens sein allzu lautes Benehmen mit den Worten: „Sie haben sich hier anständig zu betragen* oder glauben Sie vielleicht,, Sie befinden sich hier in einer Judenschule?" Der Centraiverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens wandte sich daraufhin an die vorgesetzte Behörde mit dem Ersuchen, den Assessor zu veranlassen,, „im amtlichen Sprachgebrauch Ausdrücke zu unterlassen, welche geeignet sind, berechtigte Gefühle einzelner Gerichtseingesessener, besonders in Bezug auf ihre Religion, zu verletzen.4' Darauf ertheilte der Präsident des betreffenden Königl. Landgerichtes den Bescheid: „Zur künftigen Vermeidung des Ausdruckes „Judenschule" ist das Erforderliche veranlasst worden/'

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