Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 13 (1901)
- Issue
- 10 (10.1901)
- Date
- 1901-10-01
- Page
- Seite 15 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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— 15 — bewohnt ist und dass sich daselbst zwei von Ariern unterhaltene öffentliche Häuser befinden. Antisemitische Seelenvergifter. Wiederholt hat man in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass antisemitische Agitatoren unschuldige Kinder zu falschen Zeugenaussagen abrichten, um Juden ins Verderben zu stürzen. Die angebliohen „Ritualmord"-Fälle von Kolin, Smyrna und Kronstadt sind auf solche Zeugenaussagen zurückzuführen. Vor zwei Jahren wurde ein jüdischer Commis in Wessely a. L. von pinem achtjährigen Mädchen fälschlich beschuldigt, dass er die Ladenthüre absperrte und ein unsittliches Attentat versuchte; vor einigen Monaten wurde in einer Sommerfrische bei Krakau eine ganze Judenfamilie auf die falschen Zeugenaussagen von Schulkindern hin wegen Gotteslästerung angeklagt. In all diesen Fällen brachten die antisemitischen Blätter wohl die unwahren Aussagen, nicht aber die Mittheilung, dass die gerichtliche Untersuchung die Schuldlosigkeit der Betroffenen ergeben habe. Ein gleicher Fall hat sich vor kurzem in Carlsbad ereignet Die 4V2jährige Marie Schotter aus Ottowitz war abgerichtet worden, den 60jährigen Curgast Aron Friedmann aus Warschau eines unsittlichen Attentates zu bezichtigen. Friedmann wurde verhaftet und sämmtliche antisemitische Blätter, allen voran selbstverständlich das „Deutsche Volksblatt" und die „Deutsche Zeitung", fielen über den Jüdischen Lüstling" her. Die gerichtliche Untersuchung förderte jedoch die volle Unschuld Friedmanns zutage, das Strafverfahren gegen denselben wurde auf Grund des gerichtsärztlichen Befundes eingestellt und Friedmann aus der Haft entlassen. Die antisemitische Presse verschweigt diesen Ausgang der Affaire oder sie fälscht die Motive der Eothaftung, wie das „Deutsche Volksblatt", welches lediglich meldet, dass Friedmann nur „gegen Gelöbnis* auf freien Fuss gesetzt wurde, die Einstellung des Strafverfahrens aber unterschlägt. Ccrrespondenzen. Wien. (Ausgeknif f en.) Am 21. September sollte vor dem Wiener Schwurgerichte die Verhandlung über die Ehrenbeleidigungsklage des Moriz G u 11 m a n n gegen den Eigenthümer des „Kikeriki" Fritz Gabriel 11 g e r und gegen den verantwortlichen Redacteur Josef Strecha stattfinden. Schon anfangs September bei dem ersten Versuche, die Vorladung zur Hauptverhandlung gegen den verantwortliehen Redacteur Josef Streeh a zuzustellen, ergab sich, dass nach Inhalt der Amtsdienermeldung derselbe aufs Land unbekannt wohin gezogen sei. Der Klageanwalt Dr. Schneeberge r wies darauf hin, dass Josef Strecha ununterbrochen, trotz seines Landaufenthaltes „unbekannt wo", auf dem wöchentlich zweimal erscheinenden Blatte als verantwortlicher Redacteur figuriere, und beantragte die Vorladung des Josef Strecha unter Inanspruchnahme des Polizeicommissariats Hietzing, in dessen Sprengel er wohnhaft ist. Da auch diese Vorladung bis zum 14. September erfolglos geblieben war, wurde über Antrag des Klageanwaltes die Schwurgerichtsverhandlung durch Rathskammerbescliluss vertagt, weil die dem Angeklagten nach dem Gesetze zustehende achttägige Vorbereitungsfrist angesichts der Xichtzustellbar-