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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1901-09-01 · 9 (9.1901) · p. Seite 10

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
13 (1901)
Issue
9 (9.1901)
Date
1901-09-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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10 „Hilsner in Tulln." Am 1. August d. J. fuhr der Kaufmann Emil Hoff er in einem Coupe III. Classe von Klosterneuburg nach Tulln und wurde während der Fahrt von einer Frauensperson namens Anna J aroschawa mit unsittlichen Anträgen behelligt. Obwohl Hoffer das Mädchen energisch abwehrte, folgte ihm dieselbe doch, als er in Tulln den Bahnhof veiiiess, und erneuerte ihre Lockungen, so dass Hoff er in Zorn gerieth und ihr eine Ohrfeige versetzte. Die Jarosehawa begann nun zu schreien und erzählte den herbeieilenden Passanten, Hoffer habe ihr ein Portemonnaie mit dem Inhalt von 10 fl. entrissen und habe ihr Gewalt anthun wollen. Auf Grund dieser Angabe wurde Hoffer verhaftet und dem Bezirksgerichte Tulln eingeliefert, wo aber seine Unschuld noch am selben Tage festgestellt wurde und seine Freilassung erfolgte, während die Jarosehawa wegen Irreführung der Behörden in Haft behalten wurde. Die in Klosterneuburg erscheinende „Zeitung für Stadt und Land" berichtete am 1. August in einer Correspondenz aus Tulln unter dem Titel: „Hilsner in Tulln? oder Raub und freie Liebe" über den Vorfall in verleumderischer Weise, indem einfach die erlogene Erzählung des Mädchens wiederholt, die t hat sächlichen Ergebnisse der bezirksgerichtlichen Untersuchung aber verschwiegen wurden. Herr Emil H o f f e r hat nunmehr durch Herrn Dr. Philipp Meitner gegen den verantwortlichen Redacteur des genannten Blattes, den christlich-socialen Landtagsabgeordneten Franz H ö 1 z 1, die Ehrenbeleidigungsklage vor dem Wiener Schwurgerichte erhoben. Ueberdies wurde die „Zeitung für Stadt und Land" zur Aufnahme folgender Berichtigung gezwungen : Herrn Franz Holzel. Verantwortlicher Schriftleiter der „Zeitung für Stadt und Land44 Klosterneuburg, Albrechtstrasse 101. Mit Bezug auf die in Nr. 33 der ..Zeitung für Stadt und Land" vom 4. August 1901 unter dem Titel „Tulln: (Hilsner in Tulln? oder Raub und freie Liebe)" erschienene Notiz fordern wir Sie auf Grund des § 19 Pr. G. auf, nachstehende Berichtigung in gesetzlicher Form und Frist abzudrucken: Es ist unwahr, dass die 15jährige Anna Jarosehawa aus Böhmen von mir im Tullner Stadtparke in ein Gebüsch geschleppt wurde, und dass ich dieselbe zu vergewaltigen suchte; es ist unwahr, dass ich dem Mädchen das Portemonnaie mit 10 Gulden Inhalt entriss und gegen die Stadt die Flucht ergriff, es ist unwahr dass das Mädchen aus mehreren Wunden blutete, es ist unwahr, dass ich anfangs angab, das Mädchen, nie gesehen zu haben. Es ist unwahr, dass ich zugab, das Mädchen unter allerlei Vorspiegelungen zum Aussteigen in Tulln verlockt zu haben. W a h r ist vielmehr, dass Anna J a r o s c h a w a, wie die vom k. k. Bezirksgericht Tulln eingeleitete Untersuchung feststellte, auf der Fahrt von Klosterneuburg nach Tulln unsittliche Zuniuthungen an mich stellte, die ich entrüstet zurückwies, w a h r ist ferner, dass das Mädchen mir beim Aussteigen in Tulln ohne mein Hinzuthun folgte und mich mit unsittlichen Anträgen weiterhin derart belästigte, dass ich gezwungen war, mich ihrer durch eine Ohrfeige zu erwehren. Wahr ist, dass nunmehr das Mädchen im Polizeiamte die erlogene Anzeige erstattete, ich hätte ihr das Portemonnaie mit einem Inhalte von 10 Gulden entrissen; w a Ii r ist, dass diese Angabe sich als unwahr herausstellte, dass das Portemonnaie mit

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