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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1901-09-01 · 9 (9.1901) · p. Seite 9

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
13 (1901)
Issue
9 (9.1901)
Date
1901-09-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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9 Wege das durch Fundverheimlichung erworbene Geld durch ein neues Verbrechen sich zuwendete. Das „Deutsche Volksblatt" wurde damals über Veranlassung unseres Rechtsschutzbureaus von Moriz Guttmann durch Herrn Dr. Wilhelm Sc h neeberger vor dem Schwurals Pressgerichte Wien wegen Verleumdung belangt und sah sich gezwungen, folgende demüthige Ehrenerklärung zu veröffentlichen, welche von fast sämmtlichen Wiener und zahlreichen auswärtigen Blättern reproduciert wurde: „An Herrn Dr. Wilhelm S c h n e e b e r g e r als Vertreter des Moriz Guttman n, Kaufmann in Särvär. Erklärun g. In der Nummer 3433 des „Deutschen Volksblattes" vom 24. Juli 1898 haben wir eine der ungarischen Zeitung „Alkotmany" entnommene Mittheilung unter der Ueber schritt „W ie die Juden sich b e r e i c h e r n" zum Abdrucke gebracht, welche die gegen Herrn Moriz Guttmann, Kaufmann in Särvär, gerichtete Beschuldigung enthält, dass dieser einen Wertbetrag von 130 000 Gulden, welchen eine gewisse Johanna S a m u durch Fundverheimlichung sich angeeignet hatte, der, Finderin successive abgenommen habe, indem er unter Benützung der Unwissenheit dieser Frau S a m u , welche die Tausendguldennoten für Zehnguldennoten gehalten hat, jedesmal eine Tausendguldennote als Zehnguldennote in Empfang nahm und wechselte. Diese Mittheilung war mit weiteren Schlussfolgerungen versehen, welche die Ehre des Herrn Moriz Guttmann auf das empfindlichste zu verletzen geeignet waren. Wir erklären nun, dass wir nicht imstande sind, auch nur ein Wort dieser Mittheilungen aufrecht zu erhalten oder gar zu erhärten, und daher auch die aus dieser Erzählung in der Ueberschritt abgeleitete Gonsequenz, dass sich „die Juden auf diese Weise bereicher n", hinfällig erscheint. Nachdem die Schriftleitung des „Deutschen Volksblattes" beim Gerichte gegenüber die Nennung der schuldigen Personen vor Ablauf der Verjährungsfrist verweigert hat und unser verantwortlicher Redacteur Hans Arnold S c h w e r die Versicherung gibt, dass dieser Artikel ohne sein Wissen in das Blatt gelangt sei, erklären wir, dass wir die Aufnahme dieser nach unseren Erhebungen vllständig erfundenen, für Herrn Moriz Guttmann ehrenrührigen Erzählung in unser Blatt auf das tiefste bedauern. Infolge dieser Erklärung hat Herr Moriz Guttmann seine wider den verantwortlichen Redacteur erhobene Klage zurückgezogen und haben wir die Kosten des Strafverfahrens dem Kläger ersetzt. Die Schriftleitung des „Deutschen Volksblattes". Der in Wien erscheinende „K i k e r i k i" hat nun am 5. und 12. Mai 1901 den vom „Deutschen Volksblatt" bereits widerrufenen Artikel neuerdings abgedruckt, weshalb Guttmann durch Herrn Dr. Sc h neeberger gegen den Eigenthümer des „Kikeriki" Fritz Gabriel 11 g e r und gegen den' verantwortlichen Redacteur dieses „Witzblattes", Josef Strecha, neuerlich die Verleumdungsklage erhob. Der von den Angeklagten gegen diese Anklage erhobene Einspruch ist vom Oberlandesgerichte verworfen worden; die Schwurgerichtsverhandlung findet demnach am 21. September d. J. unter Vorsitz des Oberlandesgerichtsrathes Dr. Trinks statt. *

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