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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1901-07-01 · 7/8 (Juli/August 1901) · p. Seite 30

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
13 (1901)
Issue
7/8 (Juli/August 1901)
Date
1901-07-01
Page
Seite 30 (sequence 30)
Language
German
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liehen mit der Denkweise das wirtschaftliche und sociale Leben der Juden auf der alten Stufe stehen, man ist selten über die Nachahmung der im Westen gemachten Fortschritte hinausgelangt; bemerkenswert ist das eigenthümliche Abhängigkeitsverhältnis zu den in eine so viel glücklichere politische und wirtschaftliche Lage versetzten westlichen Brüdern. Wir wollen nun unsere Betrachtung beschränken auf die Entwicklung des Wohlthätigkeitswesens bei den deutschen Juden. Sind sie doch von den durch die Einancipation befreiten die zahlreichsten und. was für unsere Frage vocn Wichtigkeit ist. sie wohnen den zurückgebliebenen Ländern am nächsten. Es galt zunächst, das von den Vorfahren hinterlassene reiche Erbe an Wohlfahrtseinrichtungen zu erhalten und zu mehren. Man kann wahrlich nicht behaupten, dass die neuere Zeit die milden Stiftungen, die wohlthätigen Vereine verkümmern Hess. Blättern Sie in dem vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebunde herausgegebenen statistischen Jahrbuche und Sie werden bei jeder grossen und mittleren Gemeinde das ganze Register von Stiftungen und ( hewras wiederfinden, das wir vorhin bei unserem flüchtigen Besuche im römischen Ghetto kennen gelernt haben. Noch stehen sie in Blüte, die Vereine für Krankenbesuch und Bestattung, die Unterstützungsvereine für einheimische und fremde Bettler, die Brautausstattungsvereine, die Stiftungen zur Vertheilung von Holz. Kleidungsstücken. Ostermehl und dergleichen. Neue Vereine t ragen neuen, der Ghettozeit unbekannten Bedürfnissen Rechnung, z. B. solche zur Unterstützung armer Soldaten, zur Beschaffung von Obdach für die von Exmission bedrohten Gemeindemitglieder u. s. w. Ist doch keine Nothlage, die unsere Zeit bedrängt, uns Juden ferngeblieben, und sollte die Freude darüber aufkommen, dass wir jetzt wenigstens keine Chewra zur Loskaufung armer Gefangener mehr gebrauchen, so belehren uns die nothwendigen Hilfsactionen zugunsten der aus Russland und Rumänien Vertriebenen unliebsam aber sehr deutlich, dass es noch immer gilt, unsere armen östlichen Brüder vom geistigen und körperlichem Tode loszukaufen. Aber eine grosse Freude bereitet uns doch ein Blick in das Verzeichnis der Wohlfahrtsschöpfung. Wir sehen, dass die Zeit der socialem Flickarbeit, die sich begnügen musste. die schlimmsten zutage tretenden Symptome des wirtschaftlichen Flendes mit dem Pflästerchen einer milden (iahe nothdürftig zuzudecken, ihrem Ende entgegengeht: Fürsorge und Selbsthilfe treten wieder in ihr altes Recht. Wir müssen dankbar anerkennen, dass wir uns hier vielfach an die Vorbilder anschliessen konnten, die uns unsere nicht jüdische Umgebung infolge ihrer längeren Praxis hinsichtlich der für uns neuen Verhältnisse zu bieten hat. Wir brauchen uns nicht, wie es David Cassel gegenüber Rudolf Virchow für nothwendig hielt, deswegen zu vertheidigen, dass wir nicht die ersten Begründer von öffentlichen Krankenhäusern sind. Im Ghetto war die Krankenpflege eine häusliche und sie bot nicht nur hinsichtlich der medicinischen Seite das für jene Zeit Erreichbare, sondern es wurde durch freundschaftlichen Besuch des Kranken alles Mögliche zu seiner geistigen Aufrichtung gethan. Heute sind öffentliche Krankenhäuser nicht zu entbehren, und wir entbehren sie auch nicht, dank der Fürsorge der Gemeindebehörden und der Mithilfe wohlthätiger Privatleute. Was nützt es dem armen Wiedergenesenen, wenn er mit seiner geschwächten Kraft sogleich wieder in den Daseinskampf eintreten muss, dem er nicht gewachsen ist? Im Genesungsheim sammelt er neue Kraft und kann nun wieder für seine Familie sorgen. Aber vielleicht fehlt es ihm an einer Erwerbsgelegenheit? Da greifen neuerdings die von den l>ne Brith-Logen begründeten Vereine für Arbeitsnachweis ein. Darlehensfonds strecken das Betriebscapital vor. und so ist es möglich. Familien, die sonst dauernd der öffentlichen Untertützung anheimgefallen, anständig zu erhalten und ihre Kinder vor moralischer Versumpfung zu schützen. Das ist der Segen des Fürsorgesystems, und

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