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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1901-07-01 · 7/8 (Juli/August 1901) · p. Seite 27

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
13 (1901)
Issue
7/8 (Juli/August 1901)
Date
1901-07-01
Page
Seite 27 (sequence 27)
Language
German
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27 Die uns aus der talmudischen Zeit bekannte Kuppa wird in der Uebergangsperiode beibehalten. Für die Armen in den Gemeinden findet wöchentlich, monatlich oder auch dreimal im Jahre eine Geldsammlung statt, mit der entweder der Cassierer der Gemeinde oder ein besonderer Vorsteher des Armenwesens betraut wird. Dieser ist mit den Aveitgehendsten Befugnissn hinsichtlich der Abschätzung des Bedürfnisses wie hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeindemitglieder ausgestattet. Alle zieht er sie heran, auch die Frauen und Kinder und aus ethischen Rücksichten sogar die Armen selbst; wenn es noththut, ruft er sogar die weltliche Macht um Hilfe an. Oft ist das letztere sicherlich nicht vorgekommen, denn ohnehin erfand der zum Mitleid gestimmte Sinn «der Gemeindemitglieder die verschiedensten Arten der Selbstbesteuerung zugunsten des Armenfonds. Die denkwürdigsten davon verdienen kurze Erwähnung. Kein Besucher des Gottesdienstes entzog sich am Purimfeste der sich anschliessendenBüehsensanimlung; gar viele warfen täglich ihrScherflein in den Armenkasten: ferner verpflichteten sich die zur Thora aufgerufenen Reichen öffentlich zu grossen Spenden entweder für den Armenfonds selbst oder für besondere milde Zwecke. Eine originelle Methode zur Bereicherung des Wohlthätigkeitsfonds bestand darin, dass eine von irgend einem Reichen der Synagoge gestiftete Gesetzrolle von Zeil zu Zeit an immer andere Gemeindemitglieder verkauft wurde. Natürlich erwarb der Käufer nicht etwa die Thora als Eigenthum, sondern nur das Recht, seinen Namen einschreiben zu dürfen. Bei allen freudigen wie traurigen Familienereignissen wurden Sammlungen veranstaltet, aber auch das genügte dem mildthätigen Herzen nicht: mancher fromme Reiche pflegte sich jeden Lebensgenuss, wie man damals sagte, zu „salzen", d. h. er legte sich irgend eine Selbstbesteuerung zugunsten der Armen auf und das geschah oft in origineller Weies; so pflegte ein vermögender Fleischer in Prag seine Kinderschar alle Freitag zu wägen, um dann ein entsprechendes Gewichtsquantum Fleisch an die Armen zu vertheilen; ein reicher Juwelier wertete die Gewichtszunahme seiner Kinder in Münze um, In späterer Zeit wurde es allgemein Gebrauch, einen bestimmten Bruchtheil jeglichen Einkommens aus Geschäftsgew inn. Erbschaft. Heiratsgut bis zu einem Fünftel der Wohlthätigkeit zu widmen. Auch die Nachkommen wurden durch Familienstatut zur Fortführung der milden Sitte bestimmt, bisweilen vereinigten sich sogar mehrere Familien zu so löblichem Thun. Eine fernere Einnahme erwuchs dem Armenfonds aus den mit Rücksicht auf den guten Zweck hoch bemessenen Strafgeldern für leichte Uebertretungen des Religionsgesetzes. Durch so viele Bächlein gespeist, war der Almosenkasten eine reiche Hilfsquelle für die Ortsarmen, deren Zahl noch dadurch gemindert wurde, dass durch milde Fürsorge für die Witwen, durch Ausstattung der armen Waisenmädchen auf die vernünftigste und humanste Art dem eigentlichen Bettlerthum vorgebeugt wurde. Da die Wohlthätigkeit den Armen im Hause aufsuchte, so war die öffentliche Bettelei auf Strassen und PlÜtzen l.is ins spätere Mittelalter durchaus verpönt. Ebenso war es die Hausbettelei, erst in späterer Zeit wurde sie am Freitag-Nachmittag und an den Mittelfeiertagen der hohen Feste geduldet. Infolge der Abgeschlossenheit des Ghettos konnte dies unbemerkt von den Augen der Andersgläubigen geschehen und so entstand die noch heute geglaubte Fabel, dass es keine armen Juden gäbe. Bemerkenswert ist die Angabe einer Quelle, dass die weitere Ausdehnung der Hausbettelei auf den grössten Widerstand beim wirtschaftlichen Mittelstande stiess. Drückend wurde seit dem Beginne der Kreuzzüge die Sorge für die Sc Ii a reu der heimatlosen Fremden. Nach vorausgegangener obrigkeitlich genehmigter Plünderung suchten sie bei ihren vorübergehend geduldeten Glaubensgenossen der Nachbarländer Obdach und Unterstützung. Auf der Landstrasse und auf dem Meere blühte damals der Menschenraub: die an Raubritter und Seeräuber zu zahlenden Lösegelder bildeten

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