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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1901-07-01 · 7/8 (Juli/August 1901) · p. Seite 25

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
13 (1901)
Issue
7/8 (Juli/August 1901)
Date
1901-07-01
Page
Seite 25 (sequence 25)
Language
German
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25 ten konnte, der begab sich mit seiner Familie in den Dienst seines Gläubigers, wo er zwar arbeiten musste, aber eine so brüderliche Behandlung erfuhr, dass der Gesetzgeber eine wenig ehrenvolle Procedur für diejenigen vorsehen musste, die im siebenten Jahre, dem Sabbathjahre, nicht in die Freiheit zurückkehren wollten. Der Israelit sollte kein Sclave sein, so wenig wie ein Bettler, und t hat sächlich finden wir in der biblischen und nachexilischen Zeit keinen Anhalt dafür, dass es einen Bettlerstand oder gar dessen tiefgehendste, uns bekannteste Kategorie, die Wanderbettler, gegeben hat. Mit der Zertrümmerung der Mauern Jerusalems durch die Belagerungstruppen des Titus zerbrach auch die agrarische Basis, auf der der jüdische Staat aufgebaut war. in der Glut des in Flammen aufgehenden Tempels schmolz der Hechtsboden, auf dem sich das mosaische Gesetzesleben bethätigt hatte. Das jüdische Volk mit seinen Bräuchen und Satzungen war entwurzelt, schien dem Untergänge geweiht zu sein. Rabbi Jochanan ben Sakkai schuf für die über das weite Gebiet des römischen Reiches und der vorderasiatischen Länder zerstreuten Exilierten in ihrem Schriftthum eine neues geistiges Jerusalem mit einem geistigen Tempel. Von seinem tiefen Eindringen in den Kern mosaischer Gesetzgebung zeugt die hervorragende Stellung, die er der Armenpflege in seinem geistigen Tempel einräumte. Ais seine Schüler wegen der Vernichtung des ihnen unersetzlich erscheinenden Opferaltars jammerten, rief ihnen der Meister tröstend zu: „Meine Söhne betrübt euch nicht, noch blieb uns eine Opferstätte zurück, die der vernichteten gleich ist, sie heisst Wohlthun, denn es steht geschrieben: „Liebe verlange ich, und keine Opfer." Die zur Meisterschaft ausgebildete Interpretationskunst der talmudischen Periode ermöglichte es auch hier, den Wortlaut der mosaischen Gesetzgebung in Einklang mit den neuen Massregeln zu bringen, die durch eine gänzliche Umgestaltung des Wir Schaftslebens bedingt wurden. Der Ackerbau hatte aufgehört die Haupterwerbsquelle der Juden zu bilden. Soweit es den Exilierten gelang, sich einen neuen Nährboden zu erschliessen, fanden sie ihn im Handwerk, theilweise auch im Handel. Dennoch behielt der Talmud den alten „Zehnten der Armen" bei, nur Hess er die ursprüngliche Beschränkung auf Bodenerträge fallen und •dehnte seine Forderung auf alle die verschiedenartigen Formen des Einkommens und des Besitzes aus. Aber auch dieser erweiterte „Zehnte" reichte nicht hin, denn es fehlten die sonstigen Ergänzungen, die die alte Agrarverfassung so reichlich geboten hatte, und der durch den Krieg jeglichen Besitzes Entblössten waren allzu viele : bald war der Almosenempfänger keine ungewohnte Erscheinung mehr. Jn den neu organisierten Gemeinden mussten Geldsammlungen eingeführt werden; frommen angesehenen Männern lag die schwere Pflicht des Collectierens sowie der gerechten und discreten Vertheilung ob. Für die Allerärmsten wurden täglich Lebensmittel zusammengebracht, man nannte das Tamchui „Schüsselalmosen". Zugunsten der etwas besser Gestellten veranstaltete man eine Geldsammlung, die Kuppa, das Korbalmosen, so genannt nach dem Gabenkorbe, der die Woche über im Hofe des Tempels aufgestellt war. zur Benützung für solche Spender, die nicht gesehen werden wollten. Das ohnehin schwierige Amt der Armenpfleger wurde noch durch gelegentliche Täuschungsversuche der zu Unterstützenden erschwert. Gegen solche Simulanten richtet sich der Spruch: Wer weder lahm noch blind ist und sich den Anschein es zw sein gibt, der stirbt nicht früher, als bis er es geworden,"' denn also heissu es: „Gerechtigkeit, Gerechtigkeit sollst du nachjagen, damit du lebest." Zu strengem Einschreiten war jene Zeit, in der sich der Schwerpunkt der Armenpflege nach dem einen Pol, dem der Bruderliebe, verscnooen hatte, nicht geneigt. Man gieng sogar mit Hillel I. so weit, einem herabgekommenen Reichen das Recht zuzuerkennen, sich auf Kosten des Armenfonds einen Vorläufer vor seinem Wagen zu bestellen: als ein

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