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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1901-07-01 · 7/8 (Juli/August 1901) · p. Seite 18

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
13 (1901)
Issue
7/8 (Juli/August 1901)
Date
1901-07-01
Page
Seite 18 (sequence 18)
Language
German
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18 Uebertretung der Diebstahlstheünehmung mit der Begründung freigesprochen, dass nicht erwiesen sei, dass Seid ler die Provenienz des Getreides aus Diebstählen bekannt war und dass von einem Gewinne aus der ihm zur Last gelegten Handlung angesichts des durchaus angemessenen Preises nicht die Rede sein könne; dagegen wurde Seid ler wegen bedenklichen Ankaufes verurfcheilt und ihm auf Grund dessen die Gasthaus-Concession, die seit mehr als 50 Jahren im Besitze seiner Familie war. entzogen. Diesen Effect hatten seine Gegner beabsichtigt. reber Intervention unseres Rechtsschutzbureaus hat das Ministerium des Innern den diesbezüglichen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Ungarisch-Hradisch und die bestätigende Entscheidung der mährischen Statthalterei aufgehob en, weil das der gerichtlichen Verurtheilung zugrunde liegende Delict nach Inhalt der in den Urtheilsgründen enthaltenen Peststellung des strafbaren Thatbestandes sich nicht als eine aus Gewinnsucht begangene Handlung darstellt und weil daher durch diese gerichtliche Abstrafung die nach Massgabe der §§ 5 und 138 der Gewerbeordnung erforderlichen Voraussetzungen zur Entziehung der Gewerbeberechtigung nicht gegeben sind. * Eine wiederauferstandene Hetzschrift. Am 4. Juni d. J. hat unser Rechtsschutz- und Abwehrbureau an die k. k. Staatsanwaltschaft Krakau folgende Eingabe gerichtet: „Beiliegende Broschüre „Nasi Przyjasiele" von Z. Z. Milkowski, herausgegeben von Wydawnictwo Dziel Ludwijch, wurde uns anonym zugesendet. Da dieselbe nicht nur den pressgesetzlichen Vorschriften nicht entspricht, sondern auch in ihrem ganzen Inhalte und ihrer Tendenz lügenhafte und verleumderische Anwürfe gegen das Judenthum und seine Lehren und Satzungen enthält, erlauben wir uns in Erfüllung unseres statutarischen Wirkungskreises, diese Broschüre der hochlöblichen k. k. Staatsanwaltschaft zu überreichen, und stellen das Ansuchen, die hochlöbliche k. k. Staatsanwaltschaft wolle darüber die Amtshandlung einleiten und uns vom Resultate derselben verständigen." Die k. k. Staatsanwaltschaft hat auf diese Eingabe mit erfreulicher Raschheit unterm 5. Juni d. J. Folgendes geantwortet : Ss 129/1 1 An die „Oesterreichisch-israelitische Union* in Wien. Mit Bezug auf die Zuschrift vom 4. Juni 1901, womit die Broschüre „Nasi Przyjasiele" von Z. Z. Milkowski anher gesendet wurde, wird die „üesterreichisch-israetitische Union" ersucht, anher bald mitzutheilen, von wo und von wem dieselbe angeblich vertheilt oder verbreitet wurde. Das eingesendete Exemplar kann nicht rückgeschlossen werden, weil ich dasselbe an die hiesige k. k. Polizei-Direction behufs Eruierung des Verlegers und Druckers übermittelt habe.

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