Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 13 (1901)
- Issue
- 7/8 (Juli/August 1901)
- Date
- 1901-07-01
- Page
- Seite 17 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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17 Ordnung, sei es auf Grund einer anderen Gesetzesvorschrift, verhängt werden kann. Ebenso hat die hohe k. k. Statthalterei die Beschlüsse vom 8. 5. 1901, ZZ, 4873 und 2808 aufgehoben, mit denen die Anmeldung der Freide Steinberger zum Gemischtwarenhandel resp. ihre Anmeldung zum Bierhandel nicht zur Kenntnis genommen wurden, weil die Verweigerung der Ausfolgung von Gewerbescheinen zur Ausübung dieser freien Gewerbe in den Bestimmungen der §§ 2—13 der Gewerbeordnung keine Begründung findet. Hiervon werden Sie mit dem Bemerken verständigt, dass ich Ihnen unter Einem einen Gewerbeschein für den En gros-Handel mit Bier in Kolanow, wie auch für den am 25. 11. 1900 angemeldeten Getreide- und Eierhandel in Kolanow ausfolge, und dass ich gleichzeitig der Ortsobrigkeit in Kolanow den Auftrag ertheile, die Ihnen zufolge hieramtlichen Auftrages vom 2. 4. 1901, Z. 7538, abgenommenen Waren, insoferne dieselben zufolge der späteren Aufträge vom 10. 4. und 7. 5. 1901, Z. 7824 und 10.085 Ihnen nicht schon zurückerstattet wurden, Ihnen sofort auszufolgen. Die Ausfolgung eines Gewerbescheines an Freide Steinberger für einen Gemischtwarenhandel in Kolanow wird nach Durchführung der Erhebungen, ob hiergegen nicht die Hindernisse der §§ 2—8 der Gewerbeordnung entgegenstehen, erfolgen. Der k. k. Statthaltereirath und Leiter der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kczekjärto m. p." Herr Leiser Steinberger bittet uns ausdrücklich, dass wir von seinem am 7. Juni d. J. an uns gerichteten Dankschreiben in unserer Monatsschrift Erwähnung thun. ❖ Gesetzwidrige Concessions-Entziehung. Der Kaufmann und Gastwirt Rudolf Seidler in Zarazitz (Mähren) ist seit Jahren ein Opfer vielfacher Chicanen seitens der ortsansässigen Antisemiten. Im Jahre 1899 wurden gegen denselben nicht weniger als 9 Anzeigen, und zwar wegen Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens, lebensgefährlicher Bedrohung einer Amtsperson und Verhinderung einer Amtshandlung, Diebstahls, Diebstahltheilnehmung, Irreführung der Behörden, Duldung von Hazardspiel bei Schulkindern, Verleitung zum Diebstahle, Uebertretung der Bauordnung erstattet, die sich sämmtlich als grundlos erwiesen. Seine Verfolger griffen nun zu einem teuflischen Mittel. Es ist in Zarazitz allgemein üblich, von den Schulkindern Getreide aus der Nachlese zu kaufen. Man lernte nun Kinder zum Getreidediebstahl an, liess sie das gestohlene Gut der Gattin Seidlers zum Kaufe anbieten und denuncierte ihn dann wegen Diebstahlstheilnahme und bedenklichen Ankaufes, obgleich das Getreide mit einem Heller über den Marktpreis bezahlt wurde. Am 13. Jänner wurde Seidler vom Bezirksgerichte Ungarisch-Hradisch von der