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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1901-07-01 · 7/8 (Juli/August 1901) · p. Seite 14

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
13 (1901)
Issue
7/8 (Juli/August 1901)
Date
1901-07-01
Page
Seite 14 (sequence 14)
Language
German
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14 nach dem Kloster von Szynwald. Am nächsten Tage wurde das Mädchen dann in das Kloster nach Nowodworze geführt. Am Sonntag kam dann ein Geistlicher aus Tarnow, der mittheilte, dass das Mädchen sofort entfernt werden müsse. Mittlerweile hatten nämlich die Familie der Geraubten und der Tarnower Advocat Dr. Goldhammer die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, und ein Commissäder Bezirkshauptmannschaft Tarnow hatte im Kloster Szynwald eine Haussuchung vorgenommen ohne natürlich das Mädchen zu finden. Am Montag fuhr dann eine Nonne mit dem Mädchen nach Tarnow, von wo Fahrkarten nach Krakau gelöst wurden. In Krakau endlich gelang es dem Mächen zu entfliehen. Das ist der Thatbestand, wie er sich aus den Erzählungen des geraubten Mädchens und den Angaben zahlreicher Zeugen ergibt. Die clericalen Blätter behaupten, dass das Mädchen mit seiner Einwilligung entführt worden sei, da es in ein Kloster eintreten wollte. Aber sei dem wie immer. Das österreichische Strafgesetz erklärt die Entführung einer minderjährigen Person durch Gewalt oder List wider den Willen der Eltern als das Verbrechen der Entführung, das, wenn die entführte Person eingewilligt hat, mit schwerem Kerker von sechs Monaten bis zu einem Jahre bestraft wird. Sache des Gerichtes wird es sein, dem Gesetze Respect zu verschaffen. Das Mädchen selbst erklärte einem unserer Vertrauensmänner mit aller Entschiedenheit, dass zwischen ihr und den Entführern keinerlei Einverständnis obwaltete. Sie betheuerte, dass sie ganz unverhofft überfallen und entführt wurde. Die Namen der drei Nonnen sind leicht zu eruieren, weil in Mikluszowice nicht mehr als diese drei Nonnen wohnen. Dieser Fall steht an Brutalität einzig da. Er liefert überdies den Beweis, dass die Bauern nur Werkzeuge in der Hand der Geistlichen und Klostervorsteher sind. Ausser dem directen Angreifer haben nämlich an dieser Entführung drei Nonnen von Mykluszowicet der Geistliche Eampelt, ferner die Nonnen und Geistlichen von Szynwald und Nowodworze theilgenommen, respective der That Vorschub geleistet. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft in Krakau die Vorerhebungen zunächst nur gegen die directen Angreifer, d. h. die vier Bauern, eingeleitet. Ob auch die eigentlichen Urheber in die Untersuchung einbezogen werden, muss abgewartet werden. * Das Blutmärchen in der Schule« Der Vorstand der „Oesterr.-Isr.-Union" hat an Se. Excellenz den Herrn Unterrichtsminister Dr. v. H a r t e 1 folgende Eingabe gerichtet: Euere Excellenz! Der Vorstand des ergebenst gefertigten Vereines „Oesterr.-Israel. Union" in Wien hat seinerzeit bei dem Hohen k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht eine Beschwerde dagegen erhoben, dass beiliegendes Lesebuch: „Scherer Geographie und Geschichte von Tirol und Vorarlberg, 5. Auflage, Innsbruck 189:," in den Schulen Innsbrucks und Merans vielfach verwendet werde, obwohl der Inhalt des-

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