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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1901-07-01 · 7/8 (Juli/August 1901) · p. Seite 3

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
13 (1901)
Issue
7/8 (Juli/August 1901)
Date
1901-07-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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3 Aber es zeigt sich hier, wie berechtigt die Forderang war, mit welcher die „Oesterreichisch-Israelitische Union" an Herrn von Ko erber kurz nach dessen Amtsantritt herantrat, dass er nicht erst abwarte, bis einzelne Beschwerden an ihn gelangen, sondern dass er allgemeine Weisungen an seine Beamten hinausgebe, durch welche jedem Anlass zu Beschwerden von vornherein vorgebeugt werde. Hätte er dies gethan, so hätte er sich seine immerhin dankenswerte Ansprache an das Personal der Prager Statthalterei ersparen können, und die peinlichen Vorkommnisse von Prerau, Dub und Prossnitz wären vermieden worden. Ja, es hätte nur eines Gircularerlasses an die Behörden bedurft, jene Plenarentscheidung des Obersten Gerichtshofes, welche unser Rechtsschutzbureau im Falle Wojs zu Trzebinia pro votierte und durch welche jede Aufforderung zum Boycott als Feindseligkeit im Sinne des § 302 St.-G. erklärt wurde, zu beachten und darnach in jedem Einzelfalle amtszuhandeln. Dass eine solche Belehrung für viele Bezirkshauptleute und Staatsanwälte nothwendig ist, lehrt uns fast jeder Tag. Man sollte nicht glauben, wie langsam sich der bei den Centralbehörden herrschende Geist bis zu den unteren Stellen, die ihn praktisch zu bethätigen haben, durchsetzt. Noch vor acht Tagen konnte trotz der oben erwähnten oberstgerichtlichen Entscheidung ein Floridsdorfer Blatt, also in unmittelbarer Nähe Wiens, die Aufforderung an seine Leser richten, bei Juden nicht zu kaufen und keine Geschäftslocale an Juden zu vermieten, ohne dass der Korneuburger Staatsanwalt dagegen einschritt. Wir sind dem Ministerpräsidenten aufrichtig dankbar für seine Prager Rede. Aus den vorstehenden Zeilen mag er ersehen, dass er noch reichlich Gelegenheit vorfindet, „das gegen alle gleich gerechte Gesetz" zu befolgen und die ihm unterstehenden Organe zu dessen Befolgung anzuleiten. Wir hegen die zuversichtliche Erwartung, dass er es nicht bei Worten allein bewenden lassen wird. S. F. Religiöse Ueberzeugung und Religionsunterricht. In einer Rede, welche den Wiener israelitischen Gultusvorstand von der Wichtigkeit einer historischen Commission überzeugen sollte, wurde auch jener Staluen gedacht, welche an alten gothischen Kirchen einander gegenübergestellt wurden: die „Kirche" und die „Synagoge". Ich kenne deren zwei Paare aus eigener Anschauung, nämlich von der Notre-Dame-Kirche in Paris und vom Strassburger Münster. Trotzdem sie an die sieben Jahrhunderte alt sein mögen, so haben sie lür uns Juden erst in der Neuzeit eine grössere symbolische Bedeutung erlangt, als zur Zeit, da sie neu aus der Werkstätte des Steinmetzen ans Tageslicht gekommen sind. Die Kirche als mild dreinblickende jugendliche Gestalt, den Kelch und das Kreuz in den Händen, die Syna-

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