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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1901-05-01 · 5/6 (Mai/Juni 1901) · p. Seite 11

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
13 (1901)
Issue
5/6 (Mai/Juni 1901)
Date
1901-05-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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11 liehe Untersuchung die völlige Unwahrheit der erhobenen Beschuldigungen ergeben, und die Verleumder wurden der wohlverdienten Strafe zugeführt. — Am 2. März erhielten wir die Mittheilung, dass ein in Teplitz erscheinendes antisemitisches Blatt mit Berufung auf die Blutmorde von Polna und Könitz und angesichts der heranuahenden Ostern christliche Eltern davor warne, ihre Kinder mit Juden verkehren zu lassen, damit nicht auch sie infam hingeschlachtet und zerstückelt werden. Der Bezirkshauptmann von Teplitz hatte sich geweigert, diese Notiz zu confiscieren. Wir entsendeten sofort eine Deputation zum Justizminister, welcher auf telegraphischem Wege die Beschlagnahme des erwähnten Zeitungsblattes verfügte und zugleich allgemeine Weisungen an die Staatsanwaltschaften wegen Verfolgung ähnlicher Publicationen hinausgab. Gegen den von den Krakauer Felicianerinnen professionell betriebenen K i n d e r r a u b haben wir sehr energisch Stellung genommen und wichtige principielle Erfolge erzielt. Die Affaire A r a t e n steht allerdings noch auf dem alten Flecke, da das Mädchen sich nicht mehr im Kloster befindet uad ihr Aufenthalt nicht mehr eruiert werden konnte. Wir haben jedoch im Sommer v. J. den Leiter unseres Rechtsschutz-Bureaus nach Galizien entsendet, um eine ganze Reihe anderer Fälle von Mädchenraub zu untersuchen, und zehn solcher Fälle zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Unserem wiederholten, energischen Einschreiten bei dem Minister des Innern und der Justiz ist es zu danken, dass fünf dieser Mädchen ihren Eltern zurrckgegeben wurden und dass ein strenger Erlass an die Gerichtsbehörden hinausgegeben wurde, alle Urheber und Mitschuldigen solcher Entführungen strafgerichtlich zu verfolgen. Vor wenigen Wochen wurde thatsächlich ein Weib, welches ein jüdisches Mädchen ins Kloster entführen wollte, von den Lemberger Geschwornen zu mehrmonatlicher Kerkerstrafe verurtheilt, und erst in den letzten Tagen ist eine Judenfrau in der Nähe Krakaus, welche aus Liebe zu dem Gutsbesitzer ins Kloster der Felicianerinnen flüchtete, trotz des Widerstandes der Nonnen diesen abgenommen und dem Gatten zurückgegeben worden. In der Affaire Rochme Weiss hat der von uns bestellte Anwalt, Herr Dr. R. Landau in Krakau, im Widerspruche mit 15 vorhergegangenen Entscheidungen galizischer Gerichte, am 17. October 1900 vom Wieliczkaer Bezirksgerichte ein Urtheil erwirkt und durch alle. Instanzen siegreich durchgeführt, wonach dem Begehren des getauften Kindes um Aberkennung der väterlichen Gewalt keine Folge gegeben wurde. Auf Grund dieses Urtheiles konnte dann auch Rochme Weiss im Kloster nicht mehr zurückgehalten werden. Sie befindet sich derzeit in Wien, ist zum Judenthum zurückgekehrt und verdient als Kleidermacherin ihr ehrliches Brot. In zwölf Fällen haben wir unschuldig verfolgten Glaubensgenossen unentgeltlichen Rechtsbeistand vor Gericht gewährt

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