Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 13 (1901)
- Issue
- 4 (4.1901)
- Date
- 1901-04-01
- Page
- Seite 15 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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15 M e 1 h u b a gegangen, welcher zwei Wunden feststellte, die mit einem zweischneidigen Instrument beigebracht worden sein müssen, und zwar auf eine Art wie bei einer Inj ecton. Dr. Melhuba führe den Schwächezustand auf eine grosse Menge entnommenen Blutes zurück. Der Arzt habe auch die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Amalie K. habe sofort den Dienston verlassen und sei angeblich nach ihrem Heimatsorte abgereist. Von anderer Seite verlautet, sie hätte denselben Abend in Hatschein bei Olmütz einen Dienst antreten sollen. Die Polizei pflog Erhebungen, doch war es bisher nicht möglich, die Sache aufzuhellen. Die Angelegenheit rief in Olmütz grosses Aufsehen hervor. Olmütz. (Der jüngste Blutabzapfungs-Schwindel) ist auf eine Machination der hiesigen czechisch-radicalen Agitatoren zurückzuführen. Diese veranstalten am 31. d. M. zwanzig Hetzversammlungen in den einzelnen Ortschaften unseres Bezirkes. Für diese Versammlungen übten nun die bisherigen Schlagvvorte keine Zugkraft mehr. Deshalb entschloss man sich, eine neue Sensations- Affaire zu schaffen, von der man sich mehr Zugkraft versprach. Nachstehend der genaue Sachverhalt: Die hiesige Kaufmannsgattin Frau David hatte vor ungefähr drei Wochen ein Dienstmädchen, namens Anna Klaschek, zur Aushilfe aufgenommen, welches am verflossenen Dienstag wieder austreten sollte. Am Sonntag abends waren ihre Neffen bei ihr zu Besuch und fuhren noch am selben Abend zur Assentierung nach Müglitz. Anna Klaschek erhielt von ihnen ein Trinkgeld. Im Hause war an diesem Abend kein Tropfen Wein vorhanden. Am Dienstag morgens trat das neue Dienstmädchen ein, und Anna Klaschek gieng um 3 Uhr weg. Sie hatte vorher Frau David gezeigt, dass sie am Arme Verletzungen wie von einem Stecknadelstiche habe, ohne dass sie angeben konnte, woher diese Verletzungen rührten, die Hautabschürfungen zeigten. Auf die Frage, ob Frau David ihr trotzdem ins Büchel eintragen könne: „gesund entlassen," gab sie eine zustimmende Antwort. Dem neuen Dienstmädchen sagte sie, dass sie weggehe, weil ihr die Arbeit zu viel und sie zu schwach sei. Sie spüre am Arme einen Schmerz, wie von einem Schnitte. Als Herr David nachhause kam und dann hörte, dass die Klaschek allerlei Gerüchte über die Art, wie ihre Verletzungen erfolgt seien, verbreite, gieng er am Donnerstag aufs hiesige Polizeiamt,, um die Anzeige zu erstatten. Merkwürdig ist es nun, dass die Klaschek, die ihrer Dienstgeberin von weiteren Verletzungen nichts mittheilte, sich von einem Zahnarzte untersuchen liess und dass , nun eine weitere Zahl von Verletzungen am Fusse und in den Weichtheilen constatiert wurde und dass daraus die vom „Pozor" mitgetheilte „Sensations-Affaire* entstand. Die eingeleitete gericatliche Untersuchung wird die Wahrheit gewiss an den Tag bringen, und es wird sich zeigen, wie man eine „Sensation" macht. Wir erfahren weiter über die Afraire, dass die Anna Klaschek, ehe sie zum Zahnarzte gieng, bei dem czechischen Arzte Stuchl sich untersuchen liess, von diesem jedoch mit dem Bemerken weggeschickt wurde, sie habe sich die Hautritzungen mit einer Nadel gewiss selbst zugefügt Misslitz. (Noch eine „Blutabzapfun gtf.) Vor längerer Zeit erschien in einem Brünner czechisch-radicalen Blatte, dem „Cesko Slovanske delnicke Rozhledy" ein Artikel des Inhaltes, der Gemeindearzt der Misslitzer Israelitengemeinde Dr. Siegmund Schwarzbart, hätte einem Dienstmädchen namens Jonas vor Ostern zwölfmal Blut abgezapft. Dr. Schwarzbart strengte gegen das genannte und noch gegen ein zweites Blatt „Drak", welches jene Meldung nachgedruckt hatte, die Verleumdungsklage an. Die Brünner Staatsanwaltschaft stellte auf Grund des Gutachtens zweier Brünner Aerzte, dass das Mädchen hysterisch sei und unter Autosuggestion gehandelt habe, das Verfahren ein (!). Die beiden Redacteure wurden in erster Instanz verurtheilt, in zweiter Instanz aber freigesprochen, und Doctor