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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1901-04-01 · 4 (4.1901) · p. Seite 11

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
13 (1901)
Issue
4 (4.1901)
Date
1901-04-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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11 Die Ritualmord-Fabel auf der Anklagebank. Der verantwortliche Eedacteur der in Magdeburg erscheinenden „ Sachsenschau % Carl Fasshauer, nahm in Nr. 16 vom 22. April 1900 «inen Artikel über den Blutmord in Polna auf, in welchem sich folgende phantastische Erzählung befand: „Kurz nach Ermordung der Anna Hruza wurde vom Schächter Moriz Kurzweil in Goltsch-Jenikau an den Rabbiner Goldberg in Polna ein Paket, dessen Inhalt als „Parfüm" declariert war, aufgegeben, jedoch von der Post aufgehalten und dem Bezirksgerichte übergeben. Es fand sioh ein mit schwarz-rothen Kügelchen gefülltes Fläschchen darin vor. Die Professoren H 1 a v a und Horbaczewski von der Prager Universität unterzogen dasselbe einer eingehenden Untersuchung und stellten fest, dass die Kügelchen im Fläschchen thatsächlich Blutkügelchen sind. Zu welchem Zwecke mag wohl der Schächter Kurzweil kurz nach dem Blutmorde der H r u z a dies Blut enthaltende Fläschchen an den Rabbiner in Polna geschickt haben?'b Der Schächter Kurzweil fühlte sich durch den Artikel beleidigt und strengte durch das Rechtsschutz-Bureau der „Oesterreichisch- Israelitischen Union" eine Privatklage gegen Fasshauer an. Das Schöffengericht in Magdeburg erachtete jedoch Fasshauer der Beleidigung für nicht schuldig und sprach ihn daher frei. Gegen dieses freisprechende Erkenntnis haben wir Berufung beim königlichen Landgerichte in Magdeburg eingelegt. In zweiter Instanz erklärte Fasshauer, der Artikel sei in ähnlicher Form in den verschiedensten .Zeitungen erschienen, und er — Angeklagter — selbst habe nie die Absicht gehabt, denKurzweil zu beleidigen, er habe nur sagen wollen, die Sache in Könitz liegt ebenso, wie die in Polna. Dort wurde in der Synagoge ein Fläschchen mit Blut (dasselbe erwies sich bei der Untersuchung als Hühnerblut — Anm. d. Red.) gefunden, und in Polna sei es in dem Paket gefunden worden. Er habe berechtigte Interessen vertreten und beweisen wollen, dass, entgegen dem Leugnen der Judenschaft, in den Synagogen Blut zu rituellen Zwecken verwendet werde. Er stehe dabei, wie die meisten Antisemiten, auf dem Standpunkte, dass nicht in der gesammten Judenschaft, wohl aber bei gewissen abergläubischen Secten Blut verwendet werde. Der Vertreter des Privatklägers, Rechtsanwalt Landsberg, fahrte aus, dass der Beklagte sich zweifellos der Beleidigung schuldig gemacht habe, denn er habe nur auf unverbürgte Zeitungsnotizen hin Einern Manne den schwersten Vorwurf gemacht, den man jemandem machen könne. Der Mord in Polna sei, so werde die Sache dargestellt, auf ein jüdisches Complot zurückzuführen, und der Schächter Kurzweil stehe offenbar mit dem Morde in Verbindung, denn er habe kurz nach dem Blutmorde Blutkügelchen an den Rabbiner G o 1 d b e r g geschickt. Kurzweil sei also durch den Artikel der Theilnahme an einem der scheusslichsten Verbrechen beschuldigt, und zwar in der frivolsten Weise. Denn der Angeklagte habe es nicht «einmal versucht, eine der in seinem Artikel behaupteten

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