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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1901-04-01 · 4 (4.1901) · p. Seite 10

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
13 (1901)
Issue
4 (4.1901)
Date
1901-04-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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10 und der auch viele Christen verletzt hat. Ausgehend von Könitz und anderen bedauernswerten Verbrechen, werden die Christen vor Umgang mit Andersgläubigen gewarnt. Die jüdische Gemeinde fragt, ob dies christlich sei und sich mit der christlichen Liebe vertrage. Und sie fragt mit Recht. Ich aber antworte: Nein, das ist nicht christlich, sondern antichristlich. Heute am Busstage sei es in feierlicher Stunde ausgesprochen: Wer in dieser Weise Hass verbreitet und nicht die Liebe predigt, die Christus gepredigt hat, kann nicht zu ihm hinangezogen werden." * * * Aus einer galizischen Sommerfrische. Am 7. Februar erschien in unserem Bureau der 73jährige Kaufmann Rubin Neu fei d aus Krakau und rief unseren Rechtsschutz an. Rubin Neufeld hatte im Sommer vorigen Jahres in einem Dorfe bei Krakau mit seiner Familie Landaufenthalt genommen. Die antisemitischen Dorfbewohner wollten den Aufenthalt einer jüdischen Familie daselbst nicht dulden und scharten sich zusammen, um das Wohnhaus Neufelds mit Steinen zu bombardieren und unter Schimpfworten auf die Juden einzudringen. Unter anderem riefen sie dem Schwiegersohne N e u f e 1 d s, dem Kaufmanne J. M. R o t h e n b e r g, zu, er sei ein Lump (polnisch: Parch), Rothenberg rief zurück: „Ihr seid Lumpen!" Nun liess die Bande von weiteren Angriffen ab. Rothenberg aber wurde gleich darauf wegen Gotteslästerung verhaftet. Es fand sich eine ganze Anzahl Zeugen in kindlichem Alter vor, die behaupteten, Rothenberg hätte eine den Stifter der christlichen Religion lästernde Aeusserung gethan. Sowohl Rubin N e u fe 1 d, als auch dessen Gattin Rebekka Neufeld und dessen Stieftochter Sarah Tauben blatt erklärten, als Zeugen vernommen, dass Rothenberg nur die gegen seine Familie geschleuderte Beschimpfung den Bauern zurückgegeben habe. Das Krakauer Landesgericht verurtheilte nichtsdestoweniger J. M. Rothenberg wegen Gotteslästerung zu vier Monaten Kerkers, den Rubin N e u f e 1 d, die Rebekka N e u f e 1 d und die Sarah Taubenblatt wegen falscher Zeugenaussage zu je sechs Wochen Kerkers. Der Cassationshof hat die gegen dieses Urtheil ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde in nichtöffentlicher Sitzung vom 16. Jänner d. J. zurückgewiesen. Die Angelegenheit war demnach rechtskräftig entschieden, noch ehe Rubin Neufeld sich an uns gewendet hatte. Trotzdem erachteten wir es für unsere Pflicht, uns der Verurtheilten, von deren Unschuld wir überzeugt waren, anzunehmen. In einer am 21. v. M. stattgefundenen Audienz liess sich der Justizminister von unserem Bureauleiter über den Fall genau informieren; mittlerweile wurde vom Krakauer Gerichte die Aufforderung zum Strafantritte an die Verurtheilten erlassen, am 2! v. M. empfieng der Justizminister unseren Bureauleiter neuerdings und verfügte über dessen dringendes Einschreiten auf telegraphischem Wege die Sistierung des Strafvollzuges bis zur Erledigung des Majestätsgesuches.

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