Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 13 (1901)
- Issue
- 4 (4.1901)
- Date
- 1901-04-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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8 |\us unseren) Rechtsschutz* ui)d |\b>^ehi**liuFeau. Gegen die Ritualmord-Hetze. Die Nr. 17 der in Teplitz-Sehönau erscheinenden „Deutschen Volkswacht4* veröffentlichte unter der Spitzmarke: „Deutsche Eltern! Ostern naht wieder!*' eine Notiz, in welcher unter Hinweis auf die „charakteristischen Morde" von Skurz, Xanten, Polna und Könitz die christlichen Eltern ermahnt wurden, ihre Kinder, besonders in der herannahenden Osterzeit, vor verdächtigen Juden zu hüten, damit sie nicht infam zerstückelt und hingeschlachtet werden. Der Vorsteher-Stellvertreter der Teplitzer Cultusgemeinde, Herr Eduard Rindskopf, schritt beim Bezirkshauptmann um die Beschlagnahme des Blattes ein. Der Beamte antworlete ablehnend. Gegen diesen abweisenden Bescheid erhob die „Oesterreichiscb- Israelitische Union" durch eine Deputation, bestehend aus dem Vice- Präsidenten Prof. Dr. Ehr mann, dem Vorstandsmitgliede Dr. Philipp M e i t n e r und dem Bureauleiter Siegfried Fleischer, Beschwerde beim Justizminister Freiherrn v, Spens-Booden, welchem folgende Eingabe überreicht wurde: „Euer Excellenz! Die beiliegende Nr. 17 der in Teplitz-Sehönau erscheinenden „Deutschen Volkswacht" veröffentlichte unter der Spitzmarke: „Deutsche Eltern! Ostern naht wieder!" eine zuerst in der Dresdener ,,Deutschen Wacht*4 erschienene Notiz, deren zweifelloser Tenor dahingeht, däs& die Kinder deutscher (christlicher) Eltern anlässlich der herannahenden Ostern Gefahr laufen, von Juden zu rituellen Zwecken hingeschlachtet zu werden. Der Herr Bezirkshauptmann von Teplitz wies das an ihn gestellte Begehren nach Beschlagnahme der betreffenden Nummer der „Deutschen Volkswacht" mit dem Bemerken ab, dass er die Confiscation wohl erwogen habe, dass jedoch mit Rücksicht auf die allgemeine Fassung der Notiz die Bestätigung der Beschlagnahme seitens des k. k. Kreisgerichtes Leitmeritz fraglich sei. Wir theilen diese Anschauung des Herrn Bezirkshauptmanne& durchaus nicht. Der Ausdruck „charakteristische Morde" im Zusammenhange mit den Worten : „verdächtige Juden", „infam hingeschlachtet" und dem Hinweise auf die Osterzeit gibt der Notiz einen sehr bestimmten Sinn und begründet ohneFragedasVergehennach §302 Str.-Ges- Gerade die allgemeine Fassung der Notiz verleiht ihr den Charakter der Aufreizung gegen eine ganze Religionsgemeinschaft. Die Staatsbehörde hat in solchen Fällen nach unserem bescheidenen Dafürhalten auch keineswegs den Standpunkt einer Processpartei einzunehmen, die ängstlich die Chancen des Sieges oder der Niederlage erwägt, sondern sie hat die Zulässigkeit des objectiven Verfahrens nach der jeweiligen actuellen Wirkung der betreffenden Publication zu beurtheilen. Es