Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 13 (1901)
- Issue
- 2 (2.1901)
- Date
- 1901-02-01
- Page
- Seite 18 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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18 obrigkeitlichem Beistande zurückzubringen, dass somit der Wille des Kindes ausserhalb des Hauses zu bleiben, unberücksichtigt bleiben muss, da ja diese gesetzliche Bestimmung eben auf jene Kinder Anwendung finden soll, die vom Hause flüchteten, somit nachhause nicht zurückkehren wollen. Dass auch die Taufe diese Pflicht der Behörde nicht ändere, wird wohl von niemandem geleugnet werden. Auch der Umstand, ob der Vater solche Thatsachen anführen könnte, aus denen hervorgehen sollte, dass der Aufenthalt seines Kindes ausserhalb des Hauses einen nachtheiligen Einfluss auf seine Erziehung übe, ist irrelevant, wobei der Anwalt bemerkte, dass er schon bei der Verhandlung in Wieliczka hervorhob, dass der Vater die heimliche Flucht seiner Toohter aus dem elterlichen Hause, ferner die Thatsache, dass sie ausserhalb des Klosters bei fremden Leuten sowohl in Krakau, wie in Wieliczka für längere Zeit Aufenthalt nahm, für höchst unziemend betrachte und dass ihn dies alles mit schwerer Sorge erfülle, ob die Sitten seiner Tochter dadurch nicht leiden werden. Was jedoch in dieser Entscheidung hesonders befremden muss, ist die Thatsache, dass das erwähnte Bezirksgericht, das bis nun den Standpunkt vertrat, Rochme Weiss habe den klösterlichen Beruf gewählt, jetzt, nachdem das Gegentheil erwiesen wurde, dem minderjährigen Kinde einen einstweiligen Aufenthaltsort im Kloster bewilligt, eine Thatsache, die wohl einzig dasteht und jeden, auch Nichtjuristen, in Erstaunen versetzen muss, wenn man noch dazu in Erwägung zieht, dess dasselbe Gericht in diesem Falle entschied, dass kein Grund vorliege, dem Marcus Weis s die väterliche Gewalt abzunehmen. ©FFespopdeozet). Aus Nordböhmen. (Ein Capitel zur österreichischen Verwaltungspraxis.) In Leitmeritz erscheint ein Organ der „Los von Rom"-Partei, das nebenbei auch in gehässigster Weise den Rassen- Antisemitismus propagiert. Katholiken und Juden werden vom „Leitmeritzer Wochenblatt" in gleich rüder Weise beschimpft. Und dieses Prachtexemplar der an exotischen Erscheinungen überreichen vaterländischen Presse fristet sein Dasein zum guten Theile mit — k. k. Regierungsgeldern. Sowohl das k. k. Kreisgericht als auch das k. k. städtisch delegierte Bezirksgericht Leitmeritz veröffentlichen zweimal wöchentlich ihre Edicte in den Spalten des Schönerer-Blattes. Da haben Sie einen kleinen Beitrag zur Beantwortung der Frage, welchen Ursachen die Deutsch-Radicalen ihre jüngsten Wahlerfolge zu danken haben. — Beim Leitmeritzer Kreisgerichte scheinen überhaupt ungewöhnliche Anschauungen zu herrschen. Vor kurzem wurde eine Nummer des obengenannten Blattes wegen eines Berichtes über den Hilsner-Process confisciert. Das Kreisgericht bestätigte die Ccnfiscation, und in den Gründen des Erkenntnisses heisst es, dass der beanständete Bericht zu Feindseligkeiten gegen den — „israelitischen Volksstam m" aufzureizen suchte. Das Kreisgericht hat sich da einen wesentlichen Bestand-