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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1901-01-01 · 1 (1.1901) · p. Seite 16

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
13 (1901)
Issue
1 (1.1901)
Date
1901-01-01
Page
Seite 16 (sequence 21)
Language
German
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IG glaubt. Der Chinese gibt gerne Auskunft und freundliche Antwort; er ist selbst wissbegierig, und wenn man seine Neugierde für Alles, was man am Körper hat, nicht missversteht und Angriffe fürchtet, wo bloss Auskünfte verlarigt werden, so lässt sich mit ihm leicht verkehren. Die von den Missionären oft erwähnte Verlogenheit und Unaufrichtigkeit ist begreiflich einem Europäer gegenüber, von dem man bald merkt,, dass er selbst an Unaufrichtigkeit und hinterlistiger Captivierung das Menschenmöglichste leistet." Ich will damit nicht rechtfertigen, nicht entschuldigen, aber begreifen muss man es, dass ein Mensch und ein Volk philosophisch durchbildet, ruhig, friedlich, zugänglich für Fremde sein und dennoch durch den Einbruch der Missionäre und ihre Zerstörung des Friedens in Familie und Gemeinde zu Greuelthaten geführt werden kann, wie sie in China verübt worden sind. Die Missionstendenz der Kirche ist die grosse Ursache aller Bekehrungsfälle. Aber wir haben uns zu fragen:-wo sind die An griffsp unkte, die sie gerade in Oesterreich und in Galizien gefunden hat? Als ersten finden wir ein- Gesetz aus der liberalen Periode, auch liberal gedacht, aber mit vollständiger Verkennung der geistigen Entwicklung des Menschen verfasst. Es trifft hierin mit anderen Gesetzen über die Altersmündigkeit zusammen. Ich habe über diese sonderbaren Vorschriften zur Zeit des Omladinaprocesses geschrieben, in dem ihre Schwäche besonders hervortrat. Ich schrieb damals : „Welch ein klägliches und widriges Schauspiel! 46, 15, 14^ Jahre! Die Vorschriften des österreichischen Gesetzes über Altersmündigkeit sind von einem witzigen Kopfe dahin beschrieben worden: In Oesterreich sei man mit 14 Jahren reif, über seinen Glauben zu entscheiden, mit 18 über sein Vermögen zu verfügen, mit 20~ zum Tode verurtheüt zu werden und mit 24 sich fünf Gulden auszuleihen. Die Vergleichung muss dahin ergänzt werden, dass man mit 14 Jahren auch reif ist, jedes Verbrechen zu begehen. (Heiterkeit.) Das ist wohl nicht lächerlich! Mit 14 Jahren' wird man ein Verbrecher, entscheidet man auch über das höchste und fremdeste Problem, das dem Verstände gegeben ist. Seine Weltauffassung soll man mit 14 Jahren selbstständig entscheiden * können, ohne dass die Eltern gefragt werden, während doch das 14-- oder 15jährige Kind von dem Wesen der Religion noch gar nichts versteht. (Schluss folgt.) iitlheilungen der „Oesterr.-Israelit. Union44. Im Laufe des Monates Jänner finden z w e i V e r e i n s v e r s a m mlungen statt, für welche separate Einladungen den Herren V er eins mitgiiedern nicht zugesendet werden. Wir bitten daher, diese Ankündigung zu beachten : I. Samstag den 5. Jänner, präcise 8 Uhr abends, im Restaurant K h u n e r, L, Adlergasse 6 : Vortrag des Schriftstellers Herrn Adolf Gelber: „Drei Jahrhunderte Shylok-Schimpf." Nach dem Vortrage gemeinsames Abendessen.

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