Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 13 (1901)
- Issue
- 1 (1.1901)
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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7 von dem Rechtsschutz- und Abwehrbureau der „ Union * geübt wird, zu beschränken, um es zu keiner Verjährung dieser Rechte kommen zu lassen. Bei den Wahlen aber friögen sie s c h w e i g e n d und entschlossen zur Urne gehen und jeden Gegner der Antisemiten, magi.ißr welcher Partei immer angehören, unterstatzen. Sigmund Mayer. Kinderraub in Gaiizien. Vortrag des Landtagsabgeordneten Dr. Julius Ofner. *) Von den Fällen, über welche ich Ihnen Bericht erstatte — sämmtlich aus den Jahren 1899 und 1900 — betreffen die meisten galizische Ju denmädehen. Nicht alle; zur selben Zeit, als sich die Bekehrungsagitation in Gaiizien auf Juden mädehen wandte, hat eine ähnliche Thätigkeit in Bosnien gegen Mohamedaner stattgefunden. Immerhin treten die ersteren in den Vordergrund des Interesses. Trotzdem ist die Frage, welche ich besprechen will, keine Judenfrage, und es ist ein schlimmes Zeichen unserer Zeit, dass man sie als solche auffasst. Wenn ein Judenmädchen zum Christenthum übertritt, so besteht für die Oesterreichisch-Israelitische Union kein Anlass, darüber zu verhandeln, und für mich kein Anlass, darüber zu referieren. Das Staatsgrundgesetz schützt die freie Ueberzeugung und wir haben sie zu achten, wollen sie achten. Der Uebertritt einzelner Personen hat auch auf die Stärke oder Schwäche der Religionsgenossenschaft geringen Einfluss. Die katholische Religion hat in den letzten Jahren in Oesterreich eben soviel Hunderte von Angehörigen an den Protestantismus verloren, als sie einzelne gewonnen hat und dennoch ist ihr« Macht nicht gesunken, sondern hat sich verhängnisvoll verstärkt. In den Fällen des Israel Araten und seiner Leidensgenossen kommt Höheres in Betracht; der Friede des Hauses, die Achtung vor d«m Gesetze, die Macht des Staates in seinem Gebiet. Alle diese Fälle haben ein typisches Gepräge. Ein Mädchen wird zur Flucht aus dem Elternhause verleitet und in ein Kloster gebracht; mit diesem Moment ist sein Schicksal entschieden. Den Eltern wird der Zutritt versagt, die Behörden unterstützen ihr Begehren entweder gar nicht oder höchst lässig, auf das Verlangen der Uebergabe antwortet das Kloster unter einer beliebigen Ausrede, es fühle sich nicht veranlasst, das Mädchen herauszugeben. Bei einiger Gefahr wird das Mädchen an einen anderen Ort gebracht und dieser verheimlicht. Damit gibt sich das Amtsorgan zufrieden und der Minister erklärt, an den Mauern des Klosters höre die Macht des Staates auf. Das ist die ungefähre Situation. Gestatten Sie mir, dass ich Jhnen den Hauptfall, den Fall Araten, ausführlich darlege. Ich weiss wohl, dass er Ihnen aus den Zeitungen bekannt ist Allein, einerseits ist in der Aera der Zeitungen das Gedächtnis schwach geworden, und wir können es täglich erleben, dass Parteimänner und Parteiblätter sich *) Gehalten in der Plenarversammlung der „Oesterreichisch- Israelitischen Union* am 20. October 1900.