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Mittheilungen der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1898-04-01 · 104 (4.1898) · p. Seite 8

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Journal
Mittheilungen der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
10 (1898)
Issue
104 (4.1898)
Date
1898-04-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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s Mittheilungen der Oesterr.-Israel. Union, Nr. 104. freiheitliche Bewegung in Oesterreich gescheitert ist, zu umschiffen und sie unschädlich zu machen. In diesem Entwürfe findet sich zuerst das Curiatvotum. Er sagt, die Geschichte der Religionskriege habe gezeigt, dass man religiöse Fragen nicht durch Majoritätsabstimmungen aus der Welt schafft, dass man in religiösen Angelegenheiten den Gegner durch Mehrheitsabstimmungen nicht überzeugen könne. Es wurde daher im westphälischen Frieden und später auf dem Regensburger Reichstage, wo es sich um religiöse Fragen gehandelt hat, die sogenannte Itio in partes, das heisst das Trennen nach Confessionen angeordnet, und in religiösen Angelegenheiten wurden die Gesetze durch die separaten Beschlüsse der evangelischen und der katholischen Curien geschaffen. Auch in nationalen Fragen — sagt nun Fischhof — lasse sich nichts dadurch machen, dass man einfach die in der Minorität Befindlichen niederstimmt. Denn diese werden dann immer das Gefühl eines gewissen an ihnen begangenen Unrechtes in sich tragen und sich nur mit Widerwillen oder gar nicht den Majoritätsbeschlüssen fügen. Es müsse daher ein Mittel gefunden werden, welches geeignet sei, solche Fragen auf einem anderen Wege als durch Mehrheitsbeschlüsse zu lösen. Was sich im Deutschen Reiche rücksichtlich der religiösen Fragen in der Beschlussfassung hierüber bewährt hat, glaubte er, werde sich auch in nationalen Fragen bewähren, und es sollte in solchen nicht nach Köpfen, sondern nach Nationalitäten abgestimmt werden. Es handelt sich dann um die Feststellung dessen, was nationale Fragen sind — zunächst ist es die Frage, in welcher Sprache unterrichtet werden soll, dann, in welcher Sprache die Behörden untereinander und mit dem Publicum verkehren sollen u. s. f. Man kam auch in späteren Verhandlungen auf das Fischhof sehe Curiatvotum zurück, allein es ist, um mich eines Volksausdruckes zu bedienen, verhunzt worden. Man wollte nämlich neben dem Curiatvotum ein besonderes Votum der Curie der Grossgrundbesitzer, welche also das Zünglein an der Wage bilden sollten, eine Lösung, die Niemanden befriedigen konnte. Es war dies der Fall in den sogenannten Fundamentalartikeln vom Jahre 1871 und in den Taaffe'schen Ausgleichsvorlagen vom Jahre 1890. Die publicistische Thätigkeit Fischhofs in den Jahren 1867 und 1868 ist eine ausserordentlich fruchtbare. Promemorias und Artikel über die brennenden Verfassungsfragen sind aus seiner Feder in grosser Anzahl geflossen. Er warnte vor dem inhaltslosen Artikel XIX, über die Rechte der Nationalitäten ohne Durchführungsgesetz, ohne ein Sprachengesetz. Ein solches wurde nicht erlassen, und die Folge war, dass alle nichtdeutschen Nationalitäten im Artikel XIX die Quelle für die weitgehendsten und unglaublichsten Ansprüche gefunden haben und dass jedes neue Zugeständniss ihren Appetit reizte, ohne sie je befriedigen

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