Mittheilungen der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Mittheilungen der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 9 (1897)
- Issue
- 97 (11.1897)
- Date
- 1897-11-01
- Page
- Seite 9 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 97. 9 Stoss. Aber wenn ein starker Mensch an einer tödtlichen Krankheit leidet, kann er noch viele Jahre lang hinsiechen. Die Türkei, der kranke Mann, siecht schon ein Jahrhundert lang. Auch eine Gesellschaftsordnung, welche hunderte von Jahren geherrscht hat, mit unzähligen Interessen und grossen Interessengruppen verknüpft ist, welche zugleich durch einen Gottesgedanken getragen ist, der sie mit einem mystischen Schimmer verklärt, stirbt nicht sofort ab, sondern erst nach einer Reihe von Rückströmungen in das moderne Leben, in welchen sie ihren Todeskampf ausringt. Heinrich Heine, der sociale Hellseher, spricht davon, dass in unserer Zeit ein Gott sterbe und das Wort ist wahr, wenn wir in seinen Gehalt eingehen. Jede Gesellschaftsordnung hat ihren Gott, und wenn dieser selbst den Namen nicht ändert, er wird ein anderer, wenn die Gesellschaftsordnung eine andere wird. Weit mehr aber als jede andere Gesellschaftsordnung war gerade die mittelalterliche durch einen bestimmten Gottesgedanken durchzogen. Alles war durch Befehl oder Gnade Gottes geheiligt, alle Herrschaft und aller Druck; jeder stand an dem Platze, wohin ihn Gott gestellt und Auflehnung gegen die bestehende Ordnung war eine Auflehnung gegen Gott. Deshalb wird auch die mittelalterliche Ordnung mit mehr Recht die clericale als selbst die feudale genannt t denn der Clerus erschien ihr als das unmittelbare Werkzeug Gottes und war die grösste Macht. 1848 begann das moderne Leben in Oesterreich. Aber wir haben bereits zwei Rückströmungen der alten Orduung zu verzeichnen: die der 1850er Jahre und die heutige, welche unter dem Namen des Antisemitismus auftritt. Die heutige Reaction ist aber schon weit moderner als die erste. 1850 wollte man Alles, was das Jahr 1848 geschaffen hatte, von Grund aus wieder vernichten. Alle Volksrechte: Parlament, Press-, Vereins-, Versammlungsrecht, Geschwornengericht, wurden aufgehoben, der reine Absolutismus wurde hergestellt und der Clericalismus erlangte ein Concordat, welches die Errungenschaften von hundert Jahren zerstören wollte; denn die eherechtlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches, welche im Concordat durch das kanonische Recht ausgelöst wurden, waren nur eine Abschrift des Josephinischen Gesetzbuches. Auch die Besitzfähigkeit der Juden wurde sofort wieder beseitigt; erst 1860 hob man die schimpfliche Bestimmung auf, dass ein Jude zwischen einem Juden und Christen ein bedenklicher Zeuge sei, erlaubte man ihm, Testamentszeuge eines Christen zu sein, gestattete man den Juden in Nieder-Oesterreich und in den Sudetenländern den Erwerb von Liegenschaften, während sie in den Alpenländern die Besitzfähigkeit erst durch die Staatsgrundgesetze des Jahres 1867 erhielten. Diesem streng mittelalterlichen System gegenüber hat der heutige Antisemitismus einen ausgesprochen demokratischen Zug» Die antisemitische Partei war sogar — es muss dies mit Bedauern festgestellt werden — unter den bürgerlichen Parteien die erste,