Mannheim
Compact Memory

Mittheilungen der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1897-11-01 · 97 (11.1897) · p. Seite 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mittheilungen der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
9 (1897)
Issue
97 (11.1897)
Date
1897-11-01
Page
Seite 7 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9607226-9602040-9602041--009-9602052
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 97. 7 "V" o x trag* des Herrn Landtags-Abgeordneten Dr. Julius Ofner über „Das Wesen des Antisemitismus" (gehalten in der XI. General-Versammlung der „Oesterreichisch-IsraeL Union" am 29. April 1897.) Geehrte Versammlung! Die Thatsache des Antisemitismus ist uns Allen bekannt; wir spüren sie in allen Gliedern. Aber der Kranke, der vom Fieber geschüttelt wird, kennt dadurch noch nicht die Krankheit, welche ihn heimgesucht hat; das Fieber ist blos ein Symptom, das verschiedene Krankheitszustände begleitet. Aehnlich ist es bei socialen Erscheinungen; das Symptom weist auf den Zustand hin, ist aber dieser Zustand nicht selbst Es ist daher nothwendig, die sociale Erscheinung, die dem Antisemitismus zu Grunde liegt, näher zu untersuchen. Wir leben heute in einer aufgeregten, stürmischen, leidenschaftlichen, aber in einer grossen Zeit. Eine Gesellschaftsordnung geht unter, eine neue ersteht. In der mittelalterlichen Ordnung theilte sich die Gesellschaft in zwei Classen, welche mit einander keinen Familienverkehr (kein Connubium) hatten, in Ritterthum und Volk Man sagt Windischgrätz die Aeusserung nach, der Mensch fange bei dem Baron an. Im Mittelalter begann der gesellschaftliche Mensch in der That bei dem Ritter. Der Adel besetzte alle Aemter und Würden; er befahl, das Volk hatte zu gehorchen. Das Volk theilte sich wieder in Bürger, Bauern und Knechte. Im Bürgerstande war in der späteren Zeit die Zunft allmächtig; niemand konnte Bürger sein, der nicht einer Zunft angehörte. Bei den Bauern bestand eine Art von Fideicommiss; der älteste Sohn bekam das Gut, die anderen Kinder wurden Knechte und Mägde. Das Gesinde wurde kaum mehr zum Volk gerechnet; man betrachtete es als Gefahr und unterstellte es noch 1810 — bekanntlich stammt die geltende Wiener Dienstbotenordnung aus diesem Jahre — der Polizei. Die Gesellschaft selbst gehorchte den beiden Schwertern, dem geistlichen und dem weltlichen, und beide, wenn auch sonst in heftiger Fehde mit einander, waren darin einig, dass das Volk nicht zu denken, sondern zu gehorchen habe. Von der Geburt bis zum Tode stand jeder in jedem Augeublick unter Aufsicht, insbesondere seit der Polizeistaat sein Unwesen trieb; was er dachte, was er that, Alles war beobachtet und geregelt.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.