Mittheilungen der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Mittheilungen der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 9 (1897)
- Issue
- 97 (11.1897)
- Date
- 1897-11-01
- Page
- Seite 3 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/9607226-9602040-9602041--005-9602048- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 97. 3 tete und von dem dortigen Advocaten Herrn Dr. Theodor Münz er verfasst war. Die Verhandlung fand am 30. April 1897 statt. Den Vorsitz im Senate führte der zweite Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Dr. v. Leraayr. Das Ministerium des Innern war durch den Ministerial-Vicesecretär Dr. Houdek, die beschwerdeführende Stadtgemeinde Rum bürg durch den früheren Landesausschuss Dr. Weitlot' vertreten. Für die rahbetb eiligte israelitische Cultusgemeinde von Rumburg war über unseren Auftrag das Mitglied unseres Rechtsschutz Bureaus, Herr Hof-und Geriehtsadvocat Doctor Wilhelm Pappenheim, als Vertreter erschienen. Der Verwaltungsgeriehtshof entschied: Die Beschwerde der Stadtgemeinde Rumburg wird als unbegründet zurückgewiesen. Der Vorstand der ^Oesterreichisch - Israelitischen Union hat aus diesem Anlasse Herrn Dr. Wilhelm Pappenheim in einem Schreiben seinen Dank für die erfolgreiche Vertretung und Mühewaltung zum Ausdrucke gebracht. Im Nachstehendem geben wir den Wortlaut dieser wichtigen Entscheidung bekannt: Nr. 2468 ex 1897. V.-G.-H. " Im Namen Seiner Majestät des Kaisers! Der k. k. Verwaltungsgerichtshof hat unter dem Vorsitze des k. k. zweiten Präsidenten Dr. Freiherrn von Lemayr, in Gegenwart der Räthe des k. k. Verwaltungsgerichtshofes, k. k. Senatspräsidenten von Stransky, k. k. Hofräthe Ritter von Hennig, Freiherrn von Giovanelli und Dr. Freiherrn von Schenk, dann des Schriftführers k. k. Bezirkscommissärs Grafen Bossi-Fedrigotti, über die Beschwerde der Stadtgemeinde Rumburg gegen die Entscheidung des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. October 1895, Z. 23.208, betreffend die Vornahme ritueller Schlachtungen in dem städtischen Schlachthause in Rumburg, nach der am 30. April 1897 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung, und zwar nach Anhörung des Vortrages des Referenten, sowie der Ausführungen des Dr. Moritz Weitlof, Hof- und Gerichtsadvocaten in Wien, in Vertretung der Beschwerde, des k. k. Ministerial-Secretärs Houdek, in Vertretung des belangten k. k. Ministeriums, und des Dr. Wilhelm P^ppenheim, Hof- und Gerichtsadvocaten in Wien, in Vertretung der mitbelangten Israelitischen Cultusgemeinde in Rumburg zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungs gründe: Mit der angefochtenen Entscheidung des Ministeriums des Innern wurde der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 25. März 1895, Zahl 6144, mit welchem die Vollziehung des Beschlusses des Gemeindeausschusses von Rumburg vom 5. Juli