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B'nai B'rith · 1926-05-01 · 5 (5.1926) · p. Seite 142

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Journal
B'nai B'rith
Volume
5 (1926)
Issue
5 (5.1926)
Date
1926-05-01
Page
Seite 142 (sequence 14)
Language
German
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142 Die angenommene Entschließung. 1. Es wird allen Logen zur Pflicht gemacht, die Jugendbewegung zu fördern und insbesondere alle unpolitischen J u g e n d v e r e i n i g u n g e n moralisch und materiell zu unterstütze n. (Stipendien, Bibliothek, Toynbeehallen u. ä.) 2. W o die Voraussetzungen ih i e f ü r g e g e ib e n sind, wird es den Logen freigestellt, jetzt schon Jugend- Vereinigungen unter der Patronanz der Loge zu gründen. Referat des Br. Expr. Feith über Zentralfürsorge und Fürsorgezentrale. Eine gründliche Prüfung der allgemeinen Geschichte von Wohlfahrtseinricbtungen zeigt, daß die Auffassung der Begriffe Armut, Wohltätigkeit, die so einfach scheinen, gewaltigen Wandlungen unterworfen ist. Wer sich die biblische Auffassung (die höchste, die es in dieser Hinsicht gibt) zu eigen gemacht hat, daß in der Wohltätigkeit das Prinzip der allgemeinen Gerechtigkeit (zedokoh) gelten müsse, d. h. daß nicht der einzelne, sondern die Öffentlichkeit an der Behebung der Armut zu arbeiten habe, der wird verstehen, .daß das wahllose Almosengeben des einzelnen moralisch und wirtschaftlich gefährlich sei und daß ein sehr edler englischer Erzbischof sich rühmen konnte, niemals ein Almosen gegeben au haben. Die Art der öffentlichen Wohltätigkeit hat viele Formen angenommen. Früher mußte jeder Arme um sein Almosen zur Gemeinde kommen; das ist demütigend und nicht armuthemuiend. Der Unterstützung mit Geld ist die mit Naturalien vorzuziehen. Gegenwärtig wird vielfach das Barmen-Eliberfelder System gehandhiabt. nach welchem vier bis fünf Familien einem Pflegevater zugeteilt werden, der sich um alle ihre ökonomischen Lebensbedingungen kümmert. Allein damit hat die Armut nicht abgenommen. Das System der modernen Arbeitslosenfürsorge, das schon lange in England eingeführt war, gegenwärtig in Europa der holländischen Art folgt, hat seine schweren Nachteile für die Volkswirtschaft. Denn es führt schließlich izu einer Versicherung aller Menschen und eine derartige Versiciheruiigsinstitution entzieht Milliarden dem volkswirtschaftlichen Verkehre. Es gibt nur eine Wohlfahrtspflege zur Vermeidung der Armut. Nicht repressive Maßnahmen, sondern nur prohlbitive bringen uns weiter. Zoi diesem Zwecke ist (nach reichsdeutschem Muster, in Berlin besteht seit 1904 ein Wohlfahrtsministerium) alle Wohltätigkeit zu zentralisieren und ein Kampf gegen die private Wohltätigkeit aufzunehmen. Drei Momente sind es vor allem, die sich aus den vorgebrachten Leitsätzen des hervorragenden Fachmannes für öffentliche Fürsorge ergeben: die zentrale jüdische Fürsorge hat erst dort einzusetzen, wo die staatliche oder allgemeine Fürsorge versagt (nur darum und nicht aus ideellen oder parteilichen Gründen ist Br. Feith z. B. auch gegen die Unterstützung jüdischer Schulen, weil es eben die Pflicht des

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