B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 5 (1926)
- Issue
- 2 (2.1926)
- Date
- 1926-02-01
- Page
- Seite 28 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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28 Die Erziekmg eines eigenen Vorteiles im wirtschaftlichen Verkehre mit anderen Wirtschaften ist also im allgemeinen absolut nicht als etwa- Unsittliches zu empfinden. Die.se Empfindung, daß die Erzielung des eigenen Vorteiles im Verkehre mit anderen Wirtschaften nichts Unsittliches sei, wind, selbstverständlich bei Abwesenheit von Irreführung, insbesondere dort auftreten, wo man sich wirtschaftlich gleich starken und entsprechend erfahrenen Parteien gegenüber weiß. Dies wird von Preisgestaltungen auf Börsen usw. fast allgemein gelten. Denn hier hat man sieh mm den eigenen Vorteil und nicht um den der Gegenpartei zu kümmern, in der berechtigten Voraussetzung, daß sie dasselbe tut. In anderen Fällen freilich — und sie sind wohl zahlreicher, als man von vornherein anzunehmen geneigt wäre — muß man bei Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteiles doch auch die vom Selbstinteresse abweichende Rioh t u n g des s i 111 i c he n M o m e n t e s berücksichtigen. Auf die von der öffentlichen Meinung unterstützte Wirkung des .sittlichen Momente.- ist es zurückzuführen, daß sich Preise unentbehrlicher Lebensmittel, Wohnungsmieten usw. nicht so hoch, Arbeitslöhne nicht so niedrig. Arbeitsbedingungen nicht so ungünstig gestalten, als es bei vollkommen rücksichtsloser Durchsetzung des Selbstinteresses auf Seiten des sozial Stärkeren vielleicht der Fall wäre. Der Einfluß sittlicher Erwägungen auf die besondere Gestaltung der Preise in bestimmten Fällen ist nun aber selbstverständlich nicht der einzige Fall, in dem das sittliche Moment neben dem Selbstinteres>e berücksichtigt werden muß. Denken wir z. B. an die Institution des Beamtentums, und zwar nicht nur an die öffentlichen Beamten, sondern auch an die Privatbeamten, denen mit fortschreitender Konzentration der Unternehmungen eine immer größere Bedeutung zukommt, ferner an jene wirtschaftlichen Verhältnis-e. die sicäh in den ..Rechtsgeschäften der wirtschaftlichen Organisation" ausdrücken. Für diese Verhältnisse ist es charakteristisch, daß. wenn auch beim Eingehen des Verhältnisses das Selbstinteresse eine mehr oder minder bestimmende Rolle spielt, doch während der Dauer des Vertragsverhältnisses im wesentlichen nur sittliche Motive (Treue. Pflichtgefühl, Gemeinsinn) .mäßgebend sind. Von der Stärke solcher Motive hängt es vielfach ab. ob und inwieweit sich gewisse wirtschaftliche Institutionen entwickeln können, die auf solchen Motiven gegenüber dem alleinigen Selbstinteresse aufgebaut sind, wie z. B. die Genossenschaften. Denken wir ferner an die wirtschaftlichen Klassenkämpfe und die bei ihnen auftretenden wirtschaftlichen Erscheinungen, wie Streiks. Boykott, die aus der Annahme, daß sich bei dem einzelnen immer nur .sein Selbstinteresse geltend mache, nie erklärt werden können, denken wir schließlich an die unumgängliche E r g ä n z u n g d e r verkehr sw i r t s c h a f 11 i c h en Organisation durc h W o h 1 t ä t i gk e its ins ti t u ti o n e n und geineinwirtschaftliche Institutionen. Es kann hier nicht unsere Aufgabe sein, den Wirkungsbereich des Sittlichen auf dem -Gebiete wirtschaftlicher Erscheinungen irgendwie zu umgrenzen. Wir wollen nur zeigen, daß das sittliche Empfinden auf dem Gebiete volkswirtschaftlicher Erscheinumxen eine Kraft darstellt,