B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 4 (1925)
- Issue
- 8 (10.1925)
- Date
- 1925-10-01
- Page
- Seite 225 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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225 10. Sämtliche Großlogen werden der geschäftsführenden Großloge ein Verzeichnis der Logen ihres Distriktes mit den Anschriften, sowie allfällige spätere Änderungen bekanntgeben. Die Logen von Ländern, in denen keine Großlogen bestehen, werden dies einzeln tun, insoweit sie nicht eine Loge als geschäftsführende nominieren. 11. Zu den nächsten Beratungen werden außer den Großlogen VIII—XIV auch Vertreter der Logen jener Länder eingeladen werden, in denen sich keine Großloge befindet. 12. Den Brüdern wäre nahezulegen, anläßlich ihres Aufenthaltes in der Fremde den Sitzungen der B. B.-Logen beizuwohnen. 13. Die Korrespondenzen in B. B.-Angelegenheiten zwischen den einzelnen Distrikten gehen in der Regel von Großloge zu Großloge. 14. Die berufliche Förderung der Brüder und ihrer nächsten Angehörigen soll auch von Distrikt zu Distrikt durchgeführt und organisiert werden. Die einzelnen Großlogen erklären sich bereit, auch Brüdern anderer Distrikte im Notfalle in gleicher Weise hilfreich beizustehen, wie den Brüdern des eigenen Distriktes. 15. Jede Großloge hat einen Katastrophenfond zu gründen und über dessen Höhe alljährlich der geschäftsführenden Großloge Bericht zu erstatten. 16. Die Sammlungen für den Tuberkulosenfond kommen den Heilstätten in Nor dach, Meran und Davos zugute. Auch hierüber ist der geschäftsführenden Großloge zu berichten. 17. Die Ritualvorsohläge werden nach Abschluß der Beratungen des von der deutschen Großloge eingesetzten Komitees allen Großlogen zur Begutachtung zugesandt werden. Jeder einzelne dieser Punkte wurde eingehend beraten und es wurden eine ganze Reihe von Beschlüssen gefaßt, welche den Generalkomitees event. den Großlogen der einzelnen Distrikte zur zuständigen Beschlußfassung spätestens innerhalb eines Jahres unterbreitet werden sollen. Wir werden über die bezüglichen Beschlüsse nach der Tagung unseres Generalkomitees eingehend berichten. UMSCHAU, Aus Zeitschrift und Zeitung. B'nai B'rith Magazine (Juli — Au gust 1925). Bei Besprechung der vorliegenden vier Hefte des B'nai B'rith-Magazin wird es vielleicht gut sein, sich zu vergegenwärtigen, welchen geänderten Zwecken die Monatsschrift des Ordens jetzt zu dienen hat: Im Jahre 1886 wurde als offizielles Organ des Ordens die Monatsschrift „Menorah Monthly" ins Leben gerufen, seit dem Jahre 1905 übernahmen die „B'nai B'rith News" diese Aufgabe und boten bereits Artikel von allgemein jüdischem Interesse, die über den Rahmen eines internen Verbandsorganes hinausgingen. Die Verhältnisse der Nachkriegszeit brachten es mit sich, daß auch das Bundesorgan eine Umgestaltung erfahren mußte. Das seit dem September 1923 erscheinende „B'nai B'rith Magazine" ist eine der breiten Öffentlichkeit zugängliche Monatsschrift mit Illustrationen, Anzeigenteil usw. Die Zeitschrift steht in erster Linie im Dienste der Anti- Defamation-League, es werden z. B. 7500 Freiexemplare an hohe Staats-