B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 4 (1925)
- Issue
- 8 (10.1925)
- Date
- 1925-10-01
- Page
- Seite 224 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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224 Ihr Fernbleiben hatten entschuldigt, der Großpräsident des österreichischen Distriktes Hofrat Prof. Dr. S. Ehrmann, sowie die Goßpräsidenten des XI. und XIV. Distriktes, Br. Oberrabbiner Dr. J. Niemirower und David Yellin. Die Konferenz wählte über Antragdes Br. Großvizepräsidenten Dr. Kohn den Großpräsidenten Dr. Josef Popper zum Vorsitzenden, als Schriftführer fungierte der Großsekretär unseres Distriktes Dr. Emil Wiesmeyer. Die Beratung zerfiel in zwei Gruppen. Die 1. Gruppe umfaßte Fragen organisatorischer Natur, die 2. bezog sich auf das künftige Arbeitsprogramm. In erster Beziehung wurde zunächst das Wesen dieser Arbeitsgemeinschaft dahin umschrieben, daß sie den Zweck haben sollte, die Einheit und Einheitlichkeit im ganzen Orden dies- und jenseits des Ozeans zu fördern und eine rationelle Zusammenarbeit der außeramerikanischen Distrikte im Sinne dieser Einheit anzubahnen. Die Konferenzen der Arbeitsgemeinschaft sollten bis auf weiteres einmal jährlich erfolgen. Die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft sollte jeweilig eine der beteiligten Großlogen führen, welche von Konferenz zu Konferenz neu zu wählen wäre. Als erste geschäftsführende Großloge wurde jene unseres Distriktes bestimmt. Was das Arbeitsprogramm betrifft, so wurde der Beratung ein Vorschlag des VIII. Distriktes zugrunde gelegt, welcher folgende Punkte beinhaltet: 1. Die Arbeitsgemeinschaf t der außeramerikanischen Distrikte wurde zu dem Zwecke ins Leben gerufen, um die Einheit und Einheitlichkeit im ganzen Orden jen- und diesseits des Ozeans zu fördern und eine rationelle Zusammenarbeit der außeramerikanischen Distrikte im Sinne dieser Einheit anzubahnen. 2. Die Arbeitsgemeinschaft tritt bis auf weiteres in der Regel einmal im Jahre zusammen. 3. Bei jeder Tagung wird jene Großloge bestimmt, welche bis zur nächsten Zusammenkunft die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft zu führen hat. 4. Als derzeit gesohäftsführende Großloge wird jene in Prag gewählt, 5. Die finanzielle Fundierung der geschäftsführenden Großloge wird erst auf Grund der gewonnenen Erfahrungen erfolgen. 6. Die Beschlüsse der Konferenzen sind spätestens innerhalb eines Jahres den zuständigen Vertretungskörpern zur Ratifizierung vorzulegen. Die diesfälligen Beschlüsse sind der geschäftsführenden Großloge zur Kenntnis zu bringen. 7. Der Vorschlag der Großloge XI, die nächste Tagung in Konstantinopel zu veranstalten, wird ad referendum genommen. Hierüber wird noch das schließliche Einvernehmen gepflogen werden. 8. Die Ausgabe einer Zeitschrift für alle außeramerikanischen Distrikte wurde als opportun befunden. Die Durchführung dieses Beschlusses wird einem geeigneten Zeitpunkte vorbehalten. 9. Die Distriktszeitschriften sind von den Großlogen für jede Loge ihres Distriktes zu abonnieren. Die Logen sind zu verhalten, über die einzelnen Nummern Referate erstatten zu lassen.