B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 4 (1925)
- Issue
- 6 (6.1925)
- Date
- 1925-06-01
- Page
- Seite 172 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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172 Adolf K r aus: Erinnerungen und Denkwürdigkeiten. Aus dem Amerikanischen übersetzt von Br. Dr. Karl Stransky <Pra§a). (Fortsetzung.) Der Direktor der Volksschule in Rokycan war der katholische Geistliche der Stadt. Als ich eines Tages in dem kleinen Stadtpark spazieren ging, warf einer meiner Mitschüler einen Stein auf mich und verletzte mich am Kopfe. Als ich heimkam, waren meine Kleider mit Blut bespritzt. Als mich meine Mutter ängstlich fragte, was geschehen sei, erzählte ich den Vorfall. Sie wusch mich, verband meine Wunde, nahm mich zu dem Schuldirektor mit und beschwerte sich über den Buben, der den Stein geworfen hatte. Am nächsten Tage kam der Direktor in die Schule und rief diesen Buben zu dem Katheder. Damals war körperliche Züchtigung in den Schulen gang und gäbe. Es gab zwei Arten von Strafen, eine, die von dem Lehrer für leichtere Vergehen verabfolgt wurde, und eine zweite, wobei der Schuldiener auf Geheiß des Lehrers den Knaben vor der ganzen Klasse mit einer Certe auf die Hände sehlug. zwei-, vier- oder sechsmal, je nach der Schwere des Vergehens. Der Geistliche fragte den Knaben, warum er den Stein geworfen habe und ohne Zögern erwiderte derselbe, er habe mich gesehen, wie ich die Sträucher im Parke beschädigte und habe (hm Stein nur geworfen, um mich zu erschrecken, nicht aber, um mich zu verwunden. Ich entgegnete wahrheitsgemäß, daß ich ■keinen Strauch beschädigt habe und nicht einmal in der Nähe eines Strauches stand. Aber da ich ein Judenjunge war, so wurde meine Darstellung nicht entgegengenommen. Der Direktor sandte nach dem Schuldiener und befahl ihm, mir die höchste Strafe — 6 Schläge — zu verabreichen. Der Schuldiener tat seine Pflicht so gründlich, daß meine Hände mehrere Tage angeschwollen waren. Viele Jahre später, auf einer meiner Europareisen, besah ich mir wieder einmal das alte Sehulhaus. Es war genau so. wie ich es einst verlassen hatte, dieselben Schulzimmer, dieselben Bänke, dasselbe Katheder, nur ein neuer Schuldiener war da und ein neuer Direktor. Die alten waren in jenes Land gereist, aus dem kein Schuldiener und kein Direktor je zurückgekehrt. .Mein Vater starb, als ich 13 Jahre alt war. Mit 15 Jahren hatte ich die ..Unterrealschule" absolviert. Unmittelbar darauf rief mich meine Mutter zu sich und sagte zu mir: ,.Es ist höchste Zeit für dich, dal,) du nach Amerika gehst, ich habe einen Paß und eine Schiffskarte für dich besorgt." Der Grund hiefür war ihre Mutterliebe, die tiefer ging als der Schmerz des Abschiedes — vielleicht für immer — von einem 15jährigen Knaben, tiefer als die Furcht, die ihr Herz bei dem Gedanken erfüllte, daß der unreife Bursche allein in ein fremdes Land ziehen müsse. Nach den damaligen österreichischen Gesetzen mußte jeder junge Mann, der das Alter von 18 Jahren erreicht hatte, seiner Militärpflicht genügen. Wenn er als Soldat einrücken mußte, so hatte er 7 Jahre zu dienen. Wurde er dann endlich aus dem Militärdienste entlassen, so war er meistens zu alt, um irgendeinen anderen Beruf zu