B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 4 (1925)
- Issue
- 5 (5.1925)
- Date
- 1925-05-01
- Page
- Seite 125 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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125 Im § 19 wäre der zweite Absatz zu streichen. Im § 21, zweite Zeile, statt „drei'4 — „vier". Der § 22 hätte folgende neue Fassung zu erhalten: „An der Hauptversammlung teilzunehmen sind alle Expräsidenten der Zweigvereine berechtigt. Sie haben das Recht, Anträge zu stellen, sich an der Debatte zu beteiligen und sind in den Vereinsausschuß (Generalkomitee) und in das Schiedsgericht wählbar. Das Stimmrecht und das aktive Wahlrecht steht lediglich den Repräsentanten zu, ferner den Mitgliedern des Generalkomitees, auch wenn sie nicht Repräsentanten sind. Die Zweigvereine sind berechtigt, schriftliche Anträge an die Hauptversammlung vorzulegen." Der zweite Absatz des § 22 bleibt als Schlußabsatz unverändert. Im § 27 d) hätte der Schluß zu lauten: „der acht Ausschußmitglieder, des Finanzkomitees und des Schiedsgerichtes." Im § 28, drittletzte Zeile des ersten Absatzes: „in der Regel" wäre zu streichen. Der § 31 hätte zu lauten: „Streitigkeiten, die aus dem Vereinsverhältnisse zwischen den Vereinsmitgliedern entstehen, entscheidet das Schiedsgericht als erste Instanz, als letzte Instanz fungiert es bei Berufung von Vereinsmitgliedern gegen Entscheidungen und Verfügungen des Präsidenten eines Zweigvereines, ferner über Berufungen gegen ein ehrenrätliches Erkenntnis." Der Schluß des ersten Absatzes bleibt unverändert. „Das Schiedsgericht besteht aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter, drei Mitgliedern und deren Ersatzmännern, welche von der Generalversammlung aus der Mitte der Expräsidenten der einzelnen Zweigvereine gewählt werden und ist bei Anwesenheit von wenigstens vier Mitgliedern beschlußfähig." Der dritte Absatz bleibt unverändert. Nach einer Begründung durch den Referenten werden diese Änderungen debattelos angenommen. Zu Punkt 4. Da der Bericht bereits eine Woche vor der Tagung an die Expräsidenten versendet wurde, nimmt der Vorsitzende von seiner Verlesung in extenso Umgang und erklärt, nur einige markante Momente desselben hervorheben zu wollen. Er feiert zunächst in herzlichen Worten den 75. Geburtstag des Ordenspräsidenten Adolf Kraus, begrüßt die Repräsentanten der seit der letzten Tagung installierten Logen „Fides", „Ostravia" und „Humanitas", widmet Worte dankbarer Anerkennung den verstorbenen Expräsidenten Berthold Winterberg (Philanthropia) und Dr. Ferdinand Fleischner (Karlsbad) und gedenkt aller innerhalb des verflossenen Jahres verstorbenen Brüder. Die Versammlung ehrt das Andenken der Dahingegangenen durch Erheben von den Sitzen. Zu Punkt 5 erstattet Br. Großschatzmeister Glaser den Kassabericht, dessen wesentliche Daten in dem Berichte des s. w. Großpräsidenten enthalten sind; er weist darauf hin. daß wir nur dadurch aktiv bleiben konnten, daß ein Betrag von Kc 12.500.— aus dem amerikanischen Hilfsfonde dem Julius Bien-Fonde zugeschrieben wurde. Der Katastrophenfond beträgt dermalen Kc 63.872.—,