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B'nai B'rith · 1925-05-01 · 5 (5.1925) · p. Seite 124

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
B'nai B'rith
Volume
4 (1925)
Issue
5 (5.1925)
Date
1925-05-01
Page
Seite 124 (sequence 4)
Language
German
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124 21. Wahl der Beamten und des Generalkomitees. 22. Wahl der Kommitees. 23. Bestimmung des nächsten Versammlungsortes. Der s. w. Großpräsident begrüßt aufs herzlichste den Vertreter des österreichischen Distriktes, Großvizepräsidenten Dr. Edmund Kohn, gibt seiner besonderen Freude über seine Genesung und sein Erscheinen zum Ausdruck und bestellt ihn gleichzeitig zum Mentor. Zum Vizepräsidenten ernennt er den Br. Dr. W. Schleißner, zum Wächter Br. Dr. Kramer. Er teilt mit, daß die beiden Großvizepräsidenten Br. Dr. Schanzer und Jerusalem krankheitshalber verhindert seien, an der Sitzung teilzunehmen, daß das Befinden beider ein zufriedenstellendes sei und daß wir sie zweifellos bei der nächsten Tagung des Generalkomitees werden in unserer Mitte begrüßen können. Zu Punkt 1 wurden die Expräsidenten Br. Sigmund Ferda (Allianz), Sigmund Gold (Silesia), Dr. Isidor Schulz (Moravia), Ing. Arthur Schweinburg (Praga) und Univ.-Prof. Dr. Emil Starkenstein (Bohemia) eingeführt. Zu Punkt 2 wurde über Antrag des Br. Dr. Schleißner (Bohemia) beschlossen, von der Verlesung des Protokolles der letzten Generalversammlung Umgang zu nehmen. Zu Punkt 3 beantragt Br. Dr. Schleißner folgende Änderungen der Großlogestatuten: § 4. In der vorletzten Zeile hätten die Worte: „dieselbe bekundenden" zu entfallen. Der § 7 erhält folgenden Wortlaut: „Die Repräsentanten und deren Ersatzmänner werden von den einzelnen Zweigvereinen alljährlich im Monate Jänner in einer Vereinsversammlung gewählt und der Großloge namhaft gemacht. Im Falle der dauernden oder vorübergehenden Verhinderung der Repräsentanten haben die Ersatzmänner in der Reihenfolge ihrer Wahl für sie einzutreten." Der § 8 hätte zu beginnen: „Jeder Repräsentant hat" usw. Der § 9 hätte zu entfallen. Im § 10 (9 neu) hätte in der zweiten und dritten Zeile an Stelle der Worte: „in der.....Feber" zu treten: „bis 5. Jänner." Der § 13 erhält von der vierten Zeile ab folgenden geänderten Wortlaut: „.....und acht aus der Mitte der Expräsidenten von der Hauptversammlung zu wählenden Ausschußmitgliedern. Die Amtsdauer des Ausschusses endet mit der erfolgten Wahl des neuen Ausschusses ....." Im § 14 wäre als Schluß des ersten Absatzes beizufügen: „Das Stimmrecht steht allen Mitgliedern des Ausschusses zu." Die Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit gefaßt. Nur über die Aufnahme eines Zweigvereines als Mitglied entscheidet der Ausschuß mit Zweidrittelmajorität." Der Schlußabsatz bleibt unverändert. Im § 15 hätten die zwei letzten Sätze als im § 14 enthalten zu entfallen. Im § 16 hätte an die Stelle der zwei letzten Sätze des ersten Absatzes folgende Bestimmung zu treten: „Bei Stimmengleichheit gilt jener Antrag als angenommen, welchem der Präsident beigetreten ist."

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