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B'nai B'rith · 1925-02-01 · 2 (2.1925) · p. Seite 33

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
B'nai B'rith
Volume
4 (1925)
Issue
2 (2.1925)
Date
1925-02-01
Page
Seite 33 (sequence 9)
Language
German
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33 Mittel zu selbstischen Zwecken anderer. Dieser Gedanke des Eigenwertes und der Würde des Menschen ist auch in der sozial-politischen und sozial-ethischen Gesetzgebung des Judentums zum Leitgedanken geworden, er drang auch in das Strafrecht ein, daß man selbst in demjenigen Menschen, der das moralische Gesetz und seine eigene Würde verleugnet hat und gestraft werden mußte, die Würde der Menschheit schonen und achten soll (s. Mischria Machoth III. 15). Noch eine Formel und Anwendung des Kantschen Sittengesetzes wollen wir kurz betrachten. Sie betrifft die Zwecke und Ziele, nach denen wir streben und handeln sollen. Die früheren Moralsysteme kaben zwischen Individual- und Sozialethik geschwankt, haben bald das Prinzip der eigenen Glückseligkeit nebst der Förderung des allgemeinen Besten, bald das Prinzip der eigenen Vervollkommnung ohne weitere Berücksichtigung des allgemeinen Wohls betont. Kant will diese Gegensätzlichkeit der ethischen Anschauungen versöhnen, ausgleichen und stellt folgende Synthese auf: Mache zum Zweck deiner Handlungen die eigene Vollkommenheit und die fremde Glückseligkeit! Diese Fassung des Kantschen Sittengesetzes führt uns in den Herzpunkt der jüdischen Moral ein, den ich hier nur kurz berühren kann. Zwei Gebote wurden dem Stamm- und Geistesvater des Judentums erteilt: „Werde vollkommen" und: „Werde ein Segen" für andere. Dementsprechend lautet das Testament Abrahams an seine Nachkommen: „Den Weg zu Gott zu beachten" durch Selbstvervollkommnung und „Gerechtigkeit und Recht zu üben", d. h. das allgemeine Wohl zu fördern. Um diese beiden Forderungen und um ihre gegenseitige Durchdringung bewegt sich das ethische Denken im Judentum. Selbstvervollkommnung in intellektueller, religiöser und moralischer, aber auch in leiblich-ökonomischer Hinsicht, und Förderung des geistigen, sittlichen und ökonomischen Wohls der Gemeinschaft, das sind die Zwecke und Ziele der jüdischen Moral im Ganzen und Großen. Wir haben das Kantsche Sittengesetz auf seinen Inhalt hin betrachtet und gefunden, daß — abgesehen von dem methodischen Gange und der eigenen logischen Begründung — manche Moralanschauungen des Judentums mit den Forderungen und Folgerungen des kategorischen Imperativs sich innig berühren, zum Teil sogar decken. Der Stoff der Moral ist eben überall, wo ethisches Denken sich regt, fast der gleiche, aus psychischer oder sozialer Empirie geschöpft, und nur die Fundierung und Begründung, die methodische Bearbeitung, die Architektonik der Moralsysteme wechselt je nach der Welt- und Lebensanschauung. Bleibt nur noch zu erörtern: wie ist der kategorische Imperativ möglich? Kants Antwort lautet bekanntlich: er ist möglich unter der Voraussetzung der Willensfreiheit. „Du kannst, denn du sollst." Nur ein freies Wesen gibt sich selbst das Gesetz, sowie nur ein autonomes Wesen frei ist. In religiöser Fassung lautet der Gedanke im Judentum: Der Mensch trägt in seinem göttlichen Geiste das Gesetz der Freiheit, kann und soll dem göttlichen Urbild der Heiligkeit und Gerechtigkeit nachstreben. Ohne das „du kannst" hätte ja das „du

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