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B'nai B'rith · 1925-02-01 · 2 (2.1925) · p. Seite 31

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
B'nai B'rith
Volume
4 (1925)
Issue
2 (2.1925)
Date
1925-02-01
Page
Seite 31 (sequence 7)
Language
German
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31 jedes Gebot, es sei ein religiöses oder moralisches, muß „lischmah", d. h. um seiner selbst willen, in reiner Gesinnung, frei von jedem Lohngedanken, geübt werden. Und geradezu entzückend ist der Satz im Talmud: Wertvoller ist eine Sünde, die um ihrer selbst willen begangen wird, als eine Pflichterfüllung, die nicht um ihrer selbst willen, d. h. ohne Gesinnung, geschieht. Überflüssig zu sagen, daß unsere Religionsphilosophen und Ethiker und nun gar die Mystiker älteren und jüngsten Datum die Gesinnung oder Kawana zum Herzpunkt der Religion wie der Moral machen und einen geradezu schwärmerischen Kultus damit treiben. Ich verweise diesbezüglich auf die schönen Ausführungen Zieglers in seinem Werke: Die sittliche Welt des Judentums (S. 64 ff.). Ja noch mehr. Im Talmud und in den jüdischen Moralschriften kehrt die Forderung häufig wieder: die Pflicht soll selbst mit Überwindung der natürlichen Neigung, aus Liebe zum göttlichen Gebot, aus Achtung vor dem Religions- oder Sittengesetz, getan werden. Charakteristisch für das jüdische Denken ist in dieser Hinsicht der bekannte Spruch: „Sage nicht: ich mag nicht Verbotenes essen, denn es ist gegen meinen Geschmack; sondern sage: ich mag es gerne, aber ich überwinde meine Neigung aus Achtung und Liebe zu dem göttlichen Gebot." Dasselbe gilt auch bei den moralischen Geboten. Echt Kantisch. Aus solcher Gesinnung erwächst dann eine edle Blüte am Lebensbaum des Judentums: „Die Freude am Gebot" oder was dasselbe auf moralischem Gebiete ist: Die Freude an der Pflicht. Welch' eine zentrale Bedeutung dieser Gedanke im Judentum hat, hat unser Dr. Emil Spiegel in seinem Aufsatze: Die Freude am Judentum (s. die Jubiläumsschrift der w. „Bohemia") besonders schön und klar dargetan. Kant freilich würde dieses Ethos als nicht rein ethisch, als ein Lust- und Glücksgefühl, als eudämonische Beimengung ablehnen. Allein die Ethik des Judentums baut sich eben auch auf Gefühlserlebnissen, nicht bloß auf Vernunfterkenntnissen auf. Jedenfalls steht das eine fest, daß dem Judentum und seiner Moral das innerliche Moment der Gesinnung durchaus nicht fehlt, wie Kant behauptet hat. Kant hat dem Hauptgebot der praktischen Vernunft, dem kategorischen Imperativ, noch andere Fassungen gegeben, die weitere Vergleiche und Werturteile über die Moral des Judentums bieten. So lautet eine Formulierung des Kantsehen Sittengesetzes: „Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst." Welch eine weite und reiche Perspektive eröffnet sich uns hier! In jedem Menschen spiegelt sich die Menschheit wieder; in jedem Menschen sollen wir die Menschheit achten! Aus dem Begriffe des Menschen als eines vernünftigen Wesens entsteht auch die Idee der Würde des Menschen, der sittlichen Persönlichkeit, die frei vom Mechanismus der Natur sich selbst das moralische Gesetz gibt. In diesem Sinne erblickte schon Schiller in der Einzelperson „der Menschheit Würde" und pries dann Goethe die „Persönlichkeit" als das „höchste Erdenglück". In der obigen Formel ist auch die feine Unterscheidung von Zweck und Mittel zu beachten. „Die Sachen und Güter sind Mittel, deren Wert nur relativ ist und je nach den nützlichen oder wohlgefälligen

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