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B'nai B'rith · 1925-02-01 · 2 (2.1925) · p. Seite 30

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Journal
B'nai B'rith
Volume
4 (1925)
Issue
2 (2.1925)
Date
1925-02-01
Page
Seite 30 (sequence 6)
Language
German
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30 das wir tun, und das Böse, das wir meiden sollen, wesentlich verschieden von den Gütern, die wir erstreben, und von den Übeln, die wir fliehen. Die Güter haben nur relativen Wert, sind gut zu etwas anderem, als Mittel zu Zwecken, und von allem, was Natur oder Glück uns gibt, kann auch ein schlechter Gebrauch gemacht werden. Man hat gemeint, die Lust (s. die Hedoniker) oder die Glückseligkeit (s. die Stoiker) sei ein letzter Zweck, aber dem einen gilt dies, dem anderen etwas anderes als Lust oder Glück. Was hingegen die Vernunft, die klar erkannte Pflicht gebietet, ist Selbstzweck, an sich gut, absolut wertvoll. Das einzig an sich. Wertvolle aber ist die gute Gesinnung. „Es ist überall" — sagt Kant — „nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer dieser zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden als allein ein guter Wille." Von echter Sittlichkeit kann nur da die Rede sein, wo nicht bloß die äußere Handlung. Ja nicht bloß der innere Impuls oder eine glückliche Anlage, sondern wo der Wille selbst mit dem Sittengesetz übereinstimmt. Wer daher im Hinblick auf den Nutzen oder selbst aus Neigung das Pflichtgemäße tut, handelt nur legal; moralisch hingegen handelt, wer ohne auf Vorteil oder Neigung zu achten, das Gesetz in die Gesinnung aufnimmt und die moralische Pflicht erfüllt, weil sie eine von der Vernunft erkannte Pflicht ist. Diesen ethischen Rigorismus hat Schiller mit feiner Ironie getadelt: Gerne dien' ich den Freunden, doch tu* ich es leider mit Neigung. Und so wurmt es mich oft, daß ich nicht tugendhaft bin. Da ist kein anderer Rat, du mußt suchen, sie zu verachten. Und mit Abscheu alsdann tun, was die Pflicht dir gebeut. Kant hat wohl das ethische Prinzip des guten Willens auf die Spitze getrieben und der kalten Pflicht den wannen Herzschlag der Neigung entzogen, aber immerhin bleibt es ein hoher Vorzug seiner Ethik, daß sie nicht Nützlichkeits-, sondern Gesinnungsmoral ist. Diese aber hat er dem Judentum rundweg abgesprochen. Kant sieht eben durch die graue Brille des Apostels Paulus in der Thora nur „statutarische Gesetze", aber nicht das Herz, die Gesinnung, den Schwung, da* Ethos, das dazu gehört, „das Gesetz" zu üben. Sehen wir aber näher zu, so werden wir finden, daß in der Religion und nun gar in der Moral des Judentums „das reine Herz" oder die ethische Gesinnung eine Hauptforderung ist, Moses selbst hat die Religions- und Moralgebote der Thora kurz und bündig dahin charakterisiert (Deuter. 30, 11—14), daß sie „nicht im Himmel", d. h. jenseits unseres Verstandes, „nicht jenseits des Meeres", d. h. nicht jenseits unserer Erfahrung sind, sondern uns gar nahe liegen: „in deinem Munde (als Lehre) und in deinem Herzen (in der Gesinnung), um sie zu tun." Die Betonung des Gesinnungsmomentes kehrt in den Reden der Propheten und in Dichtungen der Psalmisten immer wieder und fand ihren klassischen Ausdruck in dem geflügelten Wort des Talmud: Gott will das Herz, d. h. die Gesinnung. Kantisch ist der Gedanke, daß vor Gott der gute Wille (auch bei Nichtvollbringung desselben) wie die gute Tat gilt. Im Talmud gilt als religionsgesetzliche Norm, daß die Gebote erst dann richtig erfüllt wurden, wenn die richtige Gesinnung sie begleitet. Ferner:

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