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B'nai B'rith · 1925-02-01 · 2 (2.1925) · p. Seite 28

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
B'nai B'rith
Volume
4 (1925)
Issue
2 (2.1925)
Date
1925-02-01
Page
Seite 28 (sequence 4)
Language
German
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28 Philosophen gerichtet sind. Das autochthone Judentum der Bibel macht keinen Unterschied zwischen Religionslehren, Rechtsvorschriften und Moralgeboten; alle sind von Gott gegeben, alle haben ihren Verpflichtungsgrund in der göttlichen Offenbarung oder in der heiligen Schrift. Es wäre also eitler Selbstbetrug, wollten wir nicht unumwunden anerkennen, daß zwischen dem biblisch-jüdischen Grundprinzip und dem Kantschen Moralprinzip der Autonomie eine breite Kluft besteht, die durch eine noch so feine begriffliche Konstruktion, wie sie H. Cohen (s. „Die Religion der Vernunft aus den Quellen des Judentums", S. 382) unternimmt, nicht zu überbrücken ist. Doch ist es ebenso gewiß, daß im Laufe der geistigen Entwicklung das ethische Denken im Judentum sich regte und im Geiste der Propheten seinen Höhepunkt erreichte. Die Propheten haben den selbständigen Wert der Moralgebote erkannt und ihnen den Primat vor den Kultgeboten zuerkannt. Aber selbst das ethische Pathos der Propheten entzündet sich an dem religiösen Gedanken, daß auch die Moralgesetze die Gebote Gottes sind, nur eben die wertvolleren, allgemein menschlichen, ewig gültigen. So sagt Micha (6,8): „Man hat dir gesagt, o Mensch, was gut ist und was Gott von dir verlangt: Recht tun, die Mildtätigkeit lieben und bescheiden wandeln mit deinem Gotte". Also auch was gut im ethischen Sinne ist, ist eine Forderung Gottes oder heteronom im Sinne Kants. Die Entwicklung der moralischen Begriffe schreitet im Laufe der Zeiten und Kultureinflüsse weiter fort. Schon in den ältesten tanaitischen Schriften des Talmud werden die Sittengebote (die Mizwoth im engeren Sinne, wie z. B. das Verbot des Diebstahls, des Raubes und Mordes) als solche charakterisiert, die, wenn sie nicht schon in der Thora vorgeschrieben wären, wert wären, geboten zu werden, d. h. also: sie haben ihren Verpflichtungsgrund in sich und nicht bloß, wie die rituellen Vorschriften, im Machtgebote Gottes. Die Sittengebote leuchten jedem ein; gegen die Ritualgebote hingegen erhebt der sinnliche Trieb, macht auch die Heidenwelt kritische Einwendungen, sagt der Talmud; sie gelten daher als Gezeroth, als strenge Verordnungen, die Gott nur seinem Volke Israel erteilt hat. Ähnlich wird von den Mischpatim, den Rechtsvorschriften gesagt: wären sie nicht schon in der Thora niedergeschrieben, so hätten sie bedin, d. h. logischerweise, erteilt werden müssen, weil sie nach allgemein menschlichem Urteil notwendig, ein Imperativ der Vernunft sind. Auf dieser talmudischen Unterscheidung beruht dann auch bei den jüdischen Religionsphilosophen von Saadia bis auf unsere Tage die Einteilung der Gebote in Vernunftgebote und in Gebote des Gehorsams. Aber wenn auch den Moralgeboten als Vernunftgeboten die innere Sanktion, der autonome Charakter anhaftet, so werden sie doch auch als von Gott geoffenbart betrachtet und erst wenn sie in religiöser Gesinnung, als von Gott, nicht von der eigenen Einsicht befohlen, geübt werden, können sie ihre moralpädagogische Wirkung erreichen. Dies scheint mir auch der Sinn des talmudischen Ausspruchs zu sein: „Wertvoller ist derjenige, der das Gebot übt, weil es ihm (von Gott) befohlen wurde, als derjenige, der es ausübt, ohne daß es ihm (von Gott) aufgetragen wurde." Dieser Gedanke bildet das jüdische Ethos, die religiöse Grundstimmung, die wie ein immer wiederkehrendes Leitmotiv durch das jüdische Schrifttum hindurchklingt und von da

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