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B'nai B'rith · 1924-11-01 · 9 (11.1924) · p. Seite 261

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
B'nai B'rith
Volume
3 (1924)
Issue
9 (11.1924)
Date
1924-11-01
Page
Seite 261 (sequence 37)
Language
German
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261 I. Den Fragen der Sozialpolitik, der Arbeiterfürsorge, der Arbeitsvermittlung und der Produktivierung der emigrierenden Massen ist besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. II. Das gesamte Material internationaler Verträge und Bestimmungen, die die Probleme des Arbeiterrechtes, des Arbeiterschutzes und der Arbeiterwanderung betreffen, ist in einer bei der Exekutive der Welthilfskonfcrenz zu schaffenden Stelle zu sammeln und zu bearbeiten. Diese Stelle für Arbeiterfragen ist insbesondere verpflichtet a) die internationalen Bestimmungen, die die Arbeiterschaft und die Sozialpolitik betreffen, den Organisationen, die sich mit diesen Fragen befassen, zugänglich zu machen. b) Im Einvernehmen und in dauernder Fühlung mit der Arbeiterschaft nahestehenden Persönlichkeiten der Welthilfskonferenz zu den internationalen Stellen, wie das internationale Arbeitsamt, der internationale Ausschuß für Sozialpolitik u. a. eine Verbindung herzustellen und aufrecht zu erhalten, um die Tagung und Kongresse dieser Vereinigung für die sozialen Probleme der jüdischen Arbeiterschaft zu interessieren, damit sie einer internationalen Lösung zugeführt werden. c) Mit den Staaten und Völkern, die an den Fragen der Auswanderung der Arbeiter besonders interessiert sind, sowie mit zentralen Organisationen in solchen Ländern eine Arbeitsgemeinschaft herbeizuführen zur gegenseitigen Unterstützung gemeinsamer Forderungen. d) Einen regelmäßigen Informationsdienst über die erwähnten Fragen einzurichten. e) Vor Abhaltung wichtiger internalionaler Tagungen ist die Exekutive verpflichtet, den angeschlossenen Organisationen das in Frage kommende Material rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen, um gegebenenfalls die die Tagung betreffenden Wünsche vorbringen zu können. III. Es ist eine Verbindung der jüdischen Körperschaften, öffentlicher und privater, herbeizuführen, die sich mit den Fragen der Arbeiterfürsorge und der Arbeitsvermittlung beschäftigen um eine Vereinheitlichung und Systematisierung dieser Tätigkeit zu erreichen. IV. Da eine wirkliche Hilfe auf die Dauer nur durch Arbeit möglich ist, wird die Exekutive aufgefordert, in allen jenen Ländern, wo ein solches Bedürfnisbesteht, auf die Errichtung von Informations- und Arbeitsvermittlungsstellen für jüdische Arbeiter und Angestellte hinzuwirken, sowie die sonstigen Mittel der Hilfe durch Arbeit und der Vorbereitung zur Arbeit unausgesetzt zu prüfen und zur Anwendung zu bringen. V. Die Konferenz erkennt klar, welche große Bedeutung die Hachschara- Arbeit des Weltverbandes Hechaluz für die Produktivierung der jüdischen Jugend und für die Bewältigung der Emigrations- und Kolonisationsnöte des jüdischen Volkes hat. Sie sieht in der Unterstützung und Finanzierung der Hachschara-Tätigkeit des Hechaluz einen organischen Teil der Wiederaufbauarbeit, die die jüdische W. H. K. zu leisten hat. Die Konferenz weist alle hier angeschlossenen Organisationen auf die Bedeutung der Hechaluz-Arbeit hin und fordert sie auf, diese Arbeit mit allen Kräften zu unterstützen und zu fördern. VI. In den Einwanderungs- und Durchwanderungsländern, brauchen die jüdischen Arbeiter in ihrem und im gesamtjüdischen Interesse einen besonderen Rückhalt. Den kulturellen Bedürfnissen jüdischer Arbeiter ist deshalb das größte Interesse zuzuwenden, indem die Initiative und organisierte Selbsthilfe der jüdischen Arbeiter auf diesem Gebiete mit allen Kräften gestützt und gefördert wird.

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