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B'nai B'rith · 1924-11-01 · 9 (11.1924) · p. Seite 259

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
B'nai B'rith
Volume
3 (1924)
Issue
9 (11.1924)
Date
1924-11-01
Page
Seite 259 (sequence 35)
Language
German
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259 elend des Ostens. An der Hand statistischer Daten legt er die große Säuglingssterblichkeit in diesen Ländern dar; die Zahl der Waisen beträgt in Polen etwa 40.000, für welche nur zum geringen Teile vorgesorgt sei. Die Demoralisierung der Jugend greife rapid um sich, was insbesondere die Statistik der Jugendverbrechen und der Prostitution dartun. Die Verhältnisse erheischen eine Systemänderung auf dem Gebiete der Kinderhilfe, bisher habe man Rettungsarbeit geleistet, Rettungsarbeit, deren Zweck es war, die Kriegsschäden zu heilen und die primitivsten Bedürfnisse zu befriedigen, nunmehr müsse man weiter gehen und durch eine systematische Organisation der Jugendfürsorge die normale Entwicklung der physischen, moralischen und intellektuellen Kräfte des Kindes gewährleisten. In erhebender Weise manifestierte die 2. jüdische Welthilfskonferenz für das Kind durch die feierliche Überreichung einer von allen Kongreßteilnehmern gezeichneten Ausfertigung der Genfer Deklaration an den Vertreter des Internationalen Roten Kreuzes, Gehri. Diese Deklaration, welche im Jahre 1923 vom Eifelturm in die Welt hinausgesprochen wurde, hat folgenden Wortlaut: 1. ) Jedes Kind hat Anspruch auf normale körperliche und geistige Entwicklung, 2. ) das hungrige Kind muß gespeist, das kranke gepflegt, das geistig zurückgebliebene gefördert, das verwahrloste auf den richtigen Weg gebracht werden. Waisen und verlassene Kinder sollen aufgenommen und versorgt werden. 3. ) In Zeiten der Not hat zuerst das Kind Anspruch auf Hilfe. 4. ) Das Kind muß befähigt werden, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, zugleich aber gegen jede Ausbeutung geschützt werden. 5. ) Das Kind muß zur tätigen Menschenliebe erzogen werden. Der Vorsitzende der Konferenz, Motzkin, begleitete die Überreichung der Deklaration mit warmen Worten des Dankes und der Anerkennung für das werktätige Interesse, welches das Internationale Rote Kreuz und die Internationale Kinderhilfe dem jüdischen Hilfswerk entgegenbringen. Sodann wurde die Deklaration von David Jellin (Jerusalem) in häbräischer und von V. Latzky in jiddischer Sprache verlesen und von beiden durch historische Darstellungen, welche die Macht des Kindes dartun, beleuchtet. Die erhebende Feier fand mit den Dankesworten des Del. Gehri ihren Abschluß, welcher betonte, daß die jüdische Welthilfskonferenz die zweite große Organisation sei, welche in offizieller Weise die Deklaration unterzeichnet habe. Die besondere Kommission, welche sich mit der Kinderhilfe befaßte, hat eingehend alle einschlägigen Fragen beraten und ist zu nachfolgenden Entschließungen gelangt: 1. ) Im Büro der Exekutive der J. W. K. ist unter Leitung einer Fachkraft eine Zentralstelle für Kinderschutz und Jugendfürsorge einzurichten, welche die Verbindung mit den internationalen Institutionen gleicher Tendenz aufrecht zu halten hat. 2. ) Die Exekutive wird ersucht, baldigst eine Zusammenkunft der Landes- und Fachstellen für Kinderschutz und Jugendfürsorge einzuberufen und hiebei über die Zentralstelle Bericht zu erstatten. 3. ) Als dringendste Aufgaben dieser Zentralstelle wurden bezeichnet: Die Aufstellung eines Katasters der jüdischen Wohlfahrtsorganisationen für das Kind, die Bildung von Landesstellen und Zusammenarbeit mit den Weltorganisationen, Einrichtung einer Weltsammelvormundschaft sowie einer Nachweis- und Ausgleichsstelle für verlassene Kinder. 4. ) Mit der Durchführung der Arbeiten wurde ein achtgliedriger Ausschuß betraut, dem aus der Cechoslovakei Fr. Irene Matzner angehört. V. Schaffung eines Weltverbandes für soziale Fürsorge. Die unbestimmte juristische Struktur der jüdischen Welthilfskonferenz ließ es schon seit längerer Zeit wünschenswert erscheinen, dieser Vereinigung eine neue Form zu geben, daneben wurde wiederholt insbesondere seitens der cechoslovakischen Vertreter bei den Verhandlungen des Zentralrates der

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