B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 9 (11.1924)
- Date
- 1924-11-01
- Page
- Seite 252 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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252 c) Brüder, welche derzeit derartigen Organisationen angehören, haben das Recht bei beiden auch werterhin zu verbleiben. Diese Anträge sollen sich jedoch nicht auf die Freimaurer und „O d d F e 11 o w s" beziehen, bezüglich welcher die volle Freizügigkeit unsererseits gewahrt bleibt. In der anschließenden Debatte, an der sich sämtliche Mitglieder des G. K. beteiligen, wird diese Frage nach den Verhältnissen der verschiedenen Logen beleuchtet. Die Darlegungen ergeben kein einheitliches Bild. Während in einzelnen Orten unsere Logen mit den Organisationen Hort, Societe und Konfraternität in besten Einvernehmen leben, bestehen anderwärts Differenzen und Reibungen. Infolge dessen wurden je nach der besonderen Verhältnissen von den einzelnen Vertretern verschiedene Auffassungen über die Stellungnahme zu dieser Frage zum Ausdruck gebracht. Der Delegierte des deutschen Distrikts Expr. Blumenfeld spricht sich für alle Fälle für die ausschließliche Zugehörigkeit zu einer Organisation aus. Er wäre dafür, daß ausgesprochen werde, die Zugehörigkeit zu «nserem Orden schließe die Mitgliedschaft in jeder gleichartigen Organisation aus. Aus der Mitte der Mitglieder des Generalkomitees werden weiter folgende Anträge gestellt: Expr. Dr. Fuchs: Wenn ein Bruder einer jüdischen Organisation ähnlichen Charakters beitritt, soll dies nur mit Zustimmung der Loge möglich sein. Br. Dr. Schleissner: a) Bezüglich der Freimaurer und „O d d F e 11 o w s" wären die Karlsbader Beschlüsse zu akzeptieren. b) Rücksichtlich der sonstigen in Betracht kommenden Organisationen wäre ein Ubertritt eines Bruders dem Präsidenten mitzuteilen. Expr. Dr. F e i t h beantragt Ubergang zur Tagesordnung. Dieser Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen, wornach die bisherige Praxis aufrecht bleibt. P u n k 110. Großpräsident Dr. P o p p e r legt dar, daß ein Abzeichen nur dann einen Sinn habe, wenn es einheitlich sei; der von ihm vorgeschlagene Hammer habe in Karlsbad nicht die Zustimmung der Beratungsteilnehmer gefunden, weil dieses Abzeichen einerseits bereits von anderer Seite benutzt werde, andererseits deswegen, weil die Menorah schon als B. B. Abzeichen vielfach in Verwendung sei. In Würdigung dieser Umstände und den Tatsachen, daß die Menorah einen jüdischen Charakter trage und keiner anderen Organisationen als Abzeichen diene, habe er sich gefügt. Er beantrage im Einklänge mit dem Beschlüsse der Großpräsidententagung: a) Die Menorah sei für unsere Distrikt als Abzeichen zu akzeptieren. b) Sie solle als Krawattennadel oder in Knopfform tragbar sein. c) Das Tragen ist nicht obligatorisch. d) Den Logen wird empfohlen, die neueintretenden Brüder mit dem Abzeichen zu beteilen. Angenommen.