B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 9 (11.1924)
- Date
- 1924-11-01
- Page
- Seite 251 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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251 Dr. Ziegler weist darauf hin, daß eine Frage nicht erörtert worden sei, die Frage des Zusammenhanges mit Amerika, der unter allen Umständen aufrecht erhalten werden müsse. Er legt seinerseits außerordentliches Gewicht auf die Beibehaltung der Bezeichnung „Orden". Wir seien jetzt viel zu wenig Orden, weil wir diesen Begriff noch nicht genug aufgenommen haben. Da es auch nicht Orden gäbe, in denen Männer und Frauen vereinigt seien, sei er gegen die Aufnahme der Frauen. Bei der großen Wichtigkeit der Frage hält er es für richtig, daß sich ein Delegierter der mitteleuropäischen Logen an den Verhandlungen der Konventionsgroßloge beteilige und dort die Gründe darlege, welche für uns gegen die Vorschläge sprechen. Ing. Teltscher bespricht die Frage des einheitlichen Rituales. Der Vorsitzende weist zum Schluß darauf hin, daß das von uns genehmigte Rituale allen Großlogen zur Annahme zugeschickt werden wird. Da gegen die Referentenanträge in der Debatte keine wesentlichen Einwände erhoben wurden, verzichten Referent und Korreferent aufs Schlußwort, worauf die Referentenanträge bezüglich des letzten Punktes mit Stimmenmehrheit, bezüglich aller anderen Punkte einstimmig angenommen werden. Die Sitzung wird hierauf um 19.15 h unterbrochen. Fortsetzung am 2. November um 9.10 h. Punkt 8. Expr. Dr. W. Schleissner referiert über den Antrag des Gesetzkomitees über die Reform des ehrenrätlichen Verfahrens; an Stelle des bisherigen Inquisitionsverfahrens tritt das i^nklageprinzip, der Wirkungskreis des Ehrenkomitees, des Anklägers, des Referenten und des Präsidenten wird genau abgegrenzt. Der Entwurf wird mit vereinzelten Änderungen angenommen. Punkt 9. Referent Dr. Ziegler behandelt die Frage nach zwei Gruppen: Eintritt unseres Bruders in eine ähnliche Organisation und umgekehrt. In beiden Fällen können Gründe materieller, gesellschaftlicher und ideeller Natur in Betracht kommen. Die beiden ersteren müssen für jeden Ubertritt als unannehmbar zurückgewiesen werden. Was die ideellen Gründe betrifft, vertritt Referent die Anschauung, daß sie für einen B. B. ebenfalls nicht in Betracht gezogen werden können, weil unser Bund genügend Gelegenheit biete zur Befriedigung von Streben dieser Art und jedem, der diese Befriedigung bei uns nicht finde, der Austritt freistehe. Anders sei es im umgekehrten Falle, da sei nach genauer Prüfung der Sachlage der Eintritt zu gestatten. Als Charakteristikum für die Organisationen, auf welche sich die folgenden Anträge beziehen, stellt der Referent das Erfordernis der Recherche und der Ballotage für die Aufnahme auf. Seine Schlußanträge lauten: a) Mitglieder unserer Logen dürfen Organisationen ähnlicher Art nicht beitreten. b) Deren Mitglieder sollen zu uns nur auf Grund eingehendster Vorprüfungen aufgenommen werden.