B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 9 (11.1924)
- Date
- 1924-11-01
- Page
- Seite 249 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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249 Im Einzelnen führte der Referent auf Grund der Beschlüsse der Karlsbader Großpräsidentenkonferenz Folgendes aus: zu a) und b): „Entspricht das eingeschickte Rituale den jetzigen Verhältnissen und welche Änderungen wären wünschenswert?" Die Großpräsidenten aller in Karlsbad vertretenen europäischen Distrikte haben übereinstimmend der Uberzeugung Ausdruck gegeben, daß das uns eingesandte amerikanische Rituale nicht entspreche, weil es für den Irreligiösen unannehmbar, für den Religiösen fehl am Orte sei. Das jetzt in Europa (mit Ausnahme des XI. Distriktes) in Verwendung stehende Rituale, das in den verschiedenen Distrikten nur einzelne Abweichungen aufweise, sei seinerzeit vom Exekutivkomitee genehmigt und ein anderes imperativ nicht verfügt worden. Bei diesem Anlasse wurden in Karlsbad Änderungen des bestehenden Rituales und eine Vereinheitlichung desselben in Erwägung gezogen. Gr. Pr. Hofr. E h r m a n hat bereits einen Teilentwurf ausgearbeitet, welcher dem Expr. Dr. Groß (Bohemia) zur Erstattung eines Korreferates zugewiesen wurde. Der Antwortentwurf zu diesem Punkte lautete: „Das amerikanische Rituale ist für den Distrikt X. nicht verwendbar. Das gegenwärtige Rituale wäre nach Durchführung der genehmigten Änderungen dem Exekutivkomitee zur Bestätigung vorzulegen." Zu c) „Sollen die Geheimzeichen beibehalten werden?" Die Auflassung dieser Zeichen würde unserer Vereinigung viel von ihrer Anziehungs- und Suggestivkunft nehmen und wäre geeignet, in vielen Fällen direkt den Bestand von Logen zu bedrohen. Wenn auch sonst ohne große Bedeutung, spielen diese Zeichen als unsichtbares Band zwischen den einzelnen Brüdern eine nicht zu unterschätzende Rolle. Zu diesem Punkte wäre sohin zu beantragen, an den bisherigen Formen nichts zu ändern. Zu d) „Soll der Name in B'nai B'rith Society o. ä. umgeändert werden?" Der Name Orden, auf dessen Abschaffung der Antrag zielt, ist für uns insoferne von symptomatischer Bedeutung, als er für uns hauptsächlich der Inbegriff der strengen Disziplin ist, die er uns durch unsern Eintritt auferlegt. Einen derartigen Sinn können wir in eine andere Bezeichnung nicht hineinlegen. Haben wir an dem Namen „Orden" zu einer Zeit festgehalten, wo wir ihn offiziell nicht benützen durften, so wäre es unangebracht, ihn jetzt fallen zu lassen, wo er in unsere Satzungen Aufnahme gefunden hat. Empfohlen wird, die Beibehaltung des bisherigen Namens nach Amerika zu beantragen. Zu e) „Welche Änderungen der Konstitution erschienen wünschenswert?" sollen keinerlei Anträge gestellt werden. Zu f) Zulassung der Frauen als Ordensmitglieder führt der Referent aus, daß bei der Großpräsidententagung nahezu allgemein der Wunsch zum Ausdruck gekommen sei, den Frauen im Orden volle Gleichberechtigung zu gewähren, ebenso allgemein war aber auch die Anschauung, daß der Zeitpunkt hiefür noch nicht gekommen sei. Für die Cechoslovakei weist der Referent darauf hin, daß unsere Frauen gegenüber Deutschland deswegen im Rückstände seien, weil bei uns die systematische Frauenbildung um eine Generation später eingesetzt habe, was neben allen anderen