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B'nai B'rith · 1924-10-01 · 8 (10.1924) · p. Seite 214

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
B'nai B'rith
Volume
3 (1924)
Issue
8 (10.1924)
Date
1924-10-01
Page
Seite 214 (sequence 12)
Language
German
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214 daß Juden, die die „formelle Berechtigung" erworben, nicht am Betrieb des Apothekergewerbes gehindert werden dürfen. Im Jahre 1882, zwei Jahre nachdem gelegentlich der Nachricht über Judenbedrückung in Rußland darauf aufmerksam gemacht worden war, daß trotz des Verbotes im Paßgesetz von 1879 nicht nur jüdische Provisoren existierten, sondern in Petersburg allein unter 52 Apotheken 11 im Besitze von Juden wären (ihnen wurde voll Nachsicht befohlen, sich binnen eines Jahres des Besitzes zu endedigen, sofort aber für andere Verwaltung zu sorgen), machte das Zeitungsgesuch einer jungen 100.000 M. Erbin nach einem pharmazeutischen Lebensgefährten unliebsames Aufsehen in Deutschland und ließ bei empfindsamen Seelen Berfüchtungen vor „Verjüdelung" der Pharmazie aufkommen. In Deutschland bekam erst 1892 der Jude Karl Neustadt, „ein ganz vortrefflicher, freidenkender Mann", die erste Konzession und zwar für Berlin. Es braucht weiter kaum darauf hingewiesen zu werden, daß seither, gleich wie in andern Berufen, Juden an der Ausübimg des pharmazeutischen Studiums und dann des Apothekerberufs nicht nur nicht gehindert werden, sondern sich auch höchste Wertschätzung und vollstes Vertrauens bei allen Schichten der Bevölkerung ohne Unterschied von Konfession und Nation zu sichern wußten. Daß, analog wie in andern Berufen, auch hier stellensuchende Gehülfen in Annoncen und Gesuchen sich als „chrisdich" besser zu empfehlen glauben oder gelegentlich vorher nach der Konfession des Chefs fragen, entspricht dem Zeitgeiste, bleibt aber für die Gesamtbeurteilung ohne ausschlaggebende Bedeutung. Es ist nicht ohne Interesse, darauf hinzuweisen, daß dieser Bruch mit altem Vorurteil gerade in jene Zeit fällt, da von Deutschland ausgehend unter neuen Schlagworten und mit neuen, wissenschafdich und wirtschafdich bemäntelten Argumenten, eine neue Hochflut des Antisemitismus einsetzte. Es war dies die Zeit von 1875 an, wo die Schriften Glagaus, Marrs, Dührings u. a. vorbereitend wirkten und schließlich zum Auftreten Stöckers, des Berliner Hofpredigers, zur Gründung der Christlich-sozialen Partei mit rein antisemitischer Tendenz, zur Gründung der Antisemitenliga mit allen ihren Auswirkungen bis in unsere Tage führten. Noch fehlt uns die Distanz zu dieser Bewegung, um sie in einer historischen Skizze betrachtend miteinbeziehen zu können. Und trotzdem führt uns gerade die eben erwähnte Tatsache: Neuaufblühen des Antisemitismus einerseits und gleichzeitiger Bruch mit alten antisemitischen Vorurteilen anderseits aus dieser Gegenwartsströmung zu unsern einleitenden Anschauungen zurück: Sind die Ereignisse unserer Tage imstande, einer optimistischen Auffassung in dieser Frage Nahrung zu geben oder geben sie nicht vielmehr Berechtigung zum ärgsten Pessimismus? Wir sind hier von der Voraussetzung ausgegangen, daß das Für und Wider in dieser Frage sich aus einem geschichtiichen Rückblick als

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