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B'nai B'rith · 1924-10-01 · 8 (10.1924) · p. Seite 213

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Journal
B'nai B'rith
Volume
3 (1924)
Issue
8 (10.1924)
Date
1924-10-01
Page
Seite 213 (sequence 11)
Language
German
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213 Apothekerei fern zu halten, im übrigen — und daran dachten die Herrn wohl in der Hauptsache — gibt es so viele Apotheker, daß eine Konkurrenz jedenfalls von Übel ist." Dem gegenüber lautete das Urteil des christlichen Oberhirten, des Domprobstes von Bamberg etwas vorurteilsfreier folgendermaßen: „Unter Hinweis darauf, daß die Juden in den Reichstagsabschieden als cives imperii anerkannt werden seien, daß außerdem gedachter Löwe die gesetzlichen Vorbedingungen für den Apothekerberuf erfüllt habe, sei er in Ausübung desselben nicht zu stören. (Peters, Aus pharmaz. Vorzeit 1. 116. Schelenz a. a. O 519.) So blieb trotz scharfem Vorgehen antisemitischer Ärzte und Medizinalkollegien durch Jahrhunderte hindurch ein erträglicher Rechtszustand erhalten. Allmählich bildete sich aber via facti ein Gewohnheitsrecht aus, da durch einen bereits erwähnten Umstand begründet sein dürfte, der auch hier zur Scheidung des ärztlichen Berufs im engeren Sinne von dem des Apothekers führte. Ich habe bereits daraufhingewiesen, daß die Stellung der jüdischen Ärzte auch unter den nicht jüdischen Völkern dank Ausbildung und Leistung eine derartige wurde, daß ihnen, trotz der Anfeindung extremster Elemente, trotz kanonischem Gesetz und trotz niedrigster Verdächtigung im Einzelfalle das Vertrauen der Masse nicht entzogen wurde. Daß dies durch die Wahl jüdischer Ärzte zu Leibärzten hochgestellter geistlicher und weltlicher Würdenträger noch gefördert wurde, erscheint begreiflich. Doch beschränkte sich dieses Vertrauen, wie die Geschichte lehrt, ausschließlich auf den ärztlichen Beruf, während der der Arzneibereitung und Arzneiverabfolgung dienende Beruf des Apothekers allmählich via facti vollkommen asemitisch wurde. Es ist dies nur so zu erklären, daß das andauernd gesäte Mißtrauen doch insoferne Früchte trug, als eben in der Furcht vor „Vergiftung" die Möglichkeit hierfür im Apothekerberufe besonders leicht gegeben schien. Hatte das Volk nun Apotheker seines Vertrauens, dann galten ihm diese gewissermaßen als die Kontrollore des Arztes und als Bürgen dafür, daß jede böse Absicht eines Arztes so zu schänden werden müsse. Und dieses Gewohnheitsrecht führte dazu, daß wir schließlich lange Zeit hindurch eine Zunahme der Zahl jüdischer Ärzte bei allen Völkern — aber gleichzeitig ein vollständiges Verschwinden der Juden aus dem Apothekerberufe konstatieren können. Es bedurfte lange Zeit, ehe auch hier das durch Jarhhunderte genährte Vorurteil überwunden werden konnte. Wie aus einer diesbezüglichen Zusammenstellung bei Schelenz (a a O. S. 792) hervorgeht, soll in Österreich als erster jüdischer Apothekerlehrling Michael Perl 1822 in Zalezczyki (Galizien) eingestellt und zum Subjekten ausgebildet worden sein, und ihm wurde auch, als erstem, die Ausübung des Gewerbes in Tarnopol gestattet. Zugelassen wurden seine Glaubensgenossen tatsächlich in Österreich erst 1860. In Preußen wird vielleicht gelegentlich ein Jude Apotheker geworden sein, vermutlich trat aber der erste Fall der Übernahme einer Apotheke erst 1861 ein; denn in diesem Jahre entschied v. Bethmann-Hollweg, H

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