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B'nai B'rith · 1924-10-01 · 8 (10.1924) · p. Seite 212

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
B'nai B'rith
Volume
3 (1924)
Issue
8 (10.1924)
Date
1924-10-01
Page
Seite 212 (sequence 10)
Language
German
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212 Darum halte ich dafür, und es ist auch gewiß wahr, daß der, welcher an solchen Orten, wo man.gelehrte, erfahrene.Christgläubige Ärzte haben kann, das edle Geschöpf seines^Leibes. und Ebenbild Gottes, so durch die h. Taufe von Sünden gereinigt und mit dem Herrn Christo vereinigt worden, einem unreinen und dem chrisdichen Namen offenem Feinde, dazu ungeschickten und ungelehrten Juden während einer Krankheit zur Kur anvertraut, daß dieser kein vollkommener Christ sei und dadurch auch wider die göttlichen Gebote handelt, den h. Sakramenten Unehre erweist und sich der Juden Sünden mit teilhaftig macht, er verantworte es, wie er wolle." Angesichts solcher Dokumente, welche, wie schon erwähnt, keine geringe Verbreitung gefunden hatten und keineswegs vereinzelt blieben, ist nun die Frage von Interesse, in wie weit sich diese Bestrebungen damals und in der Folgezeit auswirkten. Und gerade in dieser Hinsicht bietet, wie einleitend gesagt wurde, der geschichtliche Rückblick allen Grund zu optimistischer Auffassung bezüglich der gleichgerichteten Gegenwartsbestrebungen; denn aus allen jenen Zeiten, für die hier nur wenige der zahlreich vorhandenen Belege für die Aktivität antisemitischer Bestrebungen gebracht wurden, liegen uns auch reichliche Belege dafür vor, daß eben alle diese Bestrebungen in ihrer Auswirkung auf die G es a m t h e i t zum Stillstand gebracht werden konnten: Erzbischof Bruna von Trier (1102—24) hatte, ebenso wie Kaiser Konrad II. (1024—39) einen jüdischen Leibarzt, der ihm trotz des kirchlichen Verbotes Arzneien bereitete. Ein Würzburger Bischof gab einer Jüdin Sarah J419 die Erlaubnis, im ganzen Bistum zu praktizieren, Landgraf Ludwig I. von Hessen hatte 1440 einen getauften früheren „Meister der Jüdischheit", Swinfort, als Leibarzt und im 15. und 16. Jahrhundert gab es in Frankfurt am Main eine große Zahl jüdischer Ärzte und Ärztinnen (Schelenz a. a. O. S. 321). Auch andere, fanatisch fromme Christen, suchten bei schweren Krankheiten jüdische ärztliche Hilfe zu erlangen und die berühmtesten Lehrkanzeln (Montpellier) ließen jüdische Ärzte nicht nur zur Prüfung und zur Praxis, sondern sogar auf den Lehrstuhl selbst zu. Die Synode von Avignon (1341) setzte sich mit den sonstigen landläufigen Anschauungen betreffs der Konfession der Ärzte und [der Arzneihändler in Gegensatz und gestattete Arznei Versorgung bei jüdischen „apothicairs". 1592 erhielt in Neu-Ruppin der Jude Moses Stenger ein Apothekenprivileg. Von Interesse für unsere Frage ist weiter eine Entscheidung, die in der Frage „ob ein Jude Apotheker sein dürfe", im Falle eines Konkurrenzstreites zwischen dem Apotheker Dietrich Tauchwiez in Fürth und dem gleichfalls hier ansässigen Apotheker Löwe gestellt wurde. Das Nürnberger Collegium pharmaceuticum wandte sich im Interesse des geschädigten Christen an verschiedene Medizinalkollegien und schließlich an das höchste Gericht, an das Bamberger Domkapitel: Die medizinischen Kollegien urteilten folgendermaßen: „Das von Gott verworfene Judengesind, das die Christen des Heilands wegen haßt, das Brunnen vergiftet und viel unschuldige Christenkinder jämmerlich hinrichtet, ist von der

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