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B'nai B'rith · 1924-10-01 · 8 (10.1924) · p. Seite 211

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
B'nai B'rith
Volume
3 (1924)
Issue
8 (10.1924)
Date
1924-10-01
Page
Seite 211 (sequence 9)
Language
German
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211 Und weil besonders an einzelnen Orten viel von den vermeintlichen Judenärzten gehalten wird, welche doch hierzulande ungeschickte unerfahrene Eselsköpfe und ungehobelte Bachanten sind, gar nichts studierten und gar keine Einsicht ihrer Schwachheit haben, auch von den Rezepten, die sie schreiben, kein Wort verstehen, sondern aus deutschen praktischen Werken diese wie die Affen abmalen und abenteuerlich es versuchen, möge es ausfallen, wie es wolle, so möge sich ein jeder fromme Christ solches zu Herzen gehen lassen und bedenken, ob dies recht sei und welch schwere Sünde es sei, daß die Obrigkeit solchem verderblichen Schaden ihrer Untertanen zusehe. Denn es ist unleugbar, und mit der Wahrheit täglich zu beweisen, was die vermeintlichen Judenärzte den Leuten für Beschwerlichkeit antun, durch den Verkauf von Arzneien. Sie verabreichen ihnen diese und sagen, sie begehren nichts für ihren Rat und ihre Mühe, man möge ihnen nur die Arznei bezahlen; denn es seien dies keine gemeinen Arzneien und sie seien auch nicht in den Apotheken zu bekommen. So fordern sie von den Leuten drei oder vier Gulden für eine geringe Arznei, welche sie für höchstens drei oder vier Batzen vorher in einer Apotheke geholt haben. Solchen Betrug treiben sie täglich und dies ist durch die Wahrheit zu bestätigen. Und wenn es ihnen durch einen glücklichen Zufall ungefähr gerät, daß der Kranke gesund wird, so ist doch ihr Herz und Gemüt gegen uns Christen anders gesinnt. Denn es steht üi ihren talmudischen Satzungen ausdrücklich, daß sie keinem Christen in Not oder Gefahr helfen sollen, sondern im Gegenteil trachten müssen, diesen in noch größere Gefahr und Not, ja zum Tode zu treiben, da die Christen die Zerstörer ihres mosaischen Gesetzes seien. Den andern aber, die nicht Christen sind, Beistand und Hilfe in der Not zu leisten, wird ihnen geboten. Drum möge ein jeder Christ trachten, sein Heil selbst zu suchen. Im kanonischen Rechte steht geboten, daß ein Christ, der mit einem Juden ißt, von ihm Arznei nimmt und gebraucht, im Banne sein soll (C. Nullus 28. quaest. in Epigraphe). Und der heilige Augustinus schreibt in Synodis ad Pollentium ausdrücklich folgende Worte: So jemand mit den Juden Speise genießet oder bei ihnen wohnet oder einen Juden in seiner Schwachheit zu sich beruft, und Arznei von ihm einnimmt, derselbe, so er ein Laie ist, soll von der Gemeinde ausgeschlossen und in den Bann getan werden. So es aber eine geistliche Person ist, soll er seines Amtes entsetzt werden. So werden denn auch die Juden an einigen Orten zu keiner ehrlichen Handlung, zu keiner Würde, Amtsverwaltung oder adeligen Ehre zugelassen. Aber desto erbärmlicher ist es, daß man solchen, welche unsern Heiland und Seligmacher Christus täglich lästern und verspeien und das Christliche Blut verfluchen, den edeln teueren Gebrauch der Arznei gestattet, und das herrliche Ebenbild Gottes, das unser Leib ist, zur Kur anvertraut:

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