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B'nai B'rith · 1924-10-01 · 8 (10.1924) · p. Seite 210

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
B'nai B'rith
Volume
3 (1924)
Issue
8 (10.1924)
Date
1924-10-01
Page
Seite 210 (sequence 8)
Language
German
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210 Wie sehr die Frage, ob ein frommer Christ von einem jüdischen Arzte Arzneien und Behandlung annehmen dürfte, die damalige Zeit beherrschte, geht weiter aus dem Vorworte hervor, das Adam L o n i c e r seinem „Kräuterbuch" voranstellt. „Kräuterbücher" stellten früher nicht immer Lehrbücher der Botanik und der Arzneipflanzenlehre für Studierende der Medizin und für Ärzte dar, sondern sie waren auch für das weitere Publikum gedacht, ähnlich wie jetzt jene volkstümlich dargestellte Literatur von zweifelhaftem Werte, die sich, „Arzt im Hause" u. ä. benennt. Das erwähnte „Kräuterbuch" Lonicers gilt nun keineswegs als wissenschaftliches Werk, war aber damals als weitverbreitetes Werk — eben gerade für das Laienpublikum vielfach richtunggebend. Lonicers „Kräuterbuch" erschien 1582 in Frankfurt a. Main. Es ist 386 Seiten stark und hat eine 10 Seiten lange Vorrede. Diese beginnt mit einer kurzen historischen E nleitung, betont dann, wie richtig es sei, daß sich das Publikum nur von verständigen und erfahrenen Ärzten behandeln lasse und kommt in diesem Zusammenhange auf die Frage der Kurpfuscher im allgemeinen und auf die jüdischen Ärzte im besonderen zu sprechen. Von den 10 Seiten der ganzen Vorrede sind dieser Frage allein 21/2 Seiten gewidmet. Der einleitend betonten Wichtigkeit und des besonderen Interesses wegen, das solchen historischen Dokumenten zukommt, sei auch dieser Teil hier — in neuhochdeutscher Transkription — wiedergegeben. Nur der Reim blieb dem Original entsprechend, unverändert.: ,,Es sollte auch eine christliche Obrigkeit nicht gestatten, daß sich ein jeder freventlich unterstehe, mit der Arznei umzugehen, wie dies jetzt öfters zu großem Schaden vieler Leute geschieht. Denn wir sehen, wie an vielen Orten mit sichtlicher Vernichtung von Leuten einem jeden Landläufer, dann vorwitzigen Weibern und sonderlich den Juden gestattet wird, mit solcher Kunst umzugehen. Es geht dies nach dem alten Reim, welcher lautet: Fingunt se Medicos quivis Idiota, Sacerdos, Judaeus, Monachus, Histrio, raser, anus, Miles, mercator, cerdo, nutrix et arator Vult medicas, quivis, vanus habere manus. Das ist: Es nimpt sich an der Artzeney Jetzt jederman mit grossem Gschrey- Leyen-Priester-und Dorffpfärer- Juden-Zanbrecher-und Scherer. Naßweise Weiber-jung und alt- Verdorbne Krämer gleicher gestalt Und obwol :'st am Tag bekandt- Ihr groß Betrug und Unverstandt- Und was sie treiben allerhandt- Doch leidet mans umbher im Landt.

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