B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 8 (10.1924)
- Date
- 1924-10-01
- Page
- Seite 207 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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207 (vgl. Schelenz Geschichte der Pharmazie Berlin 1904 S. 141). Aus dem XIII. Jahrhundert stammt ein Apothekereid, der für diesen Beruf christliche Konfession fordert. Von Johann dem Guten stammt eine Verfügung aus dem Jahre 1352, die den „Frauen im vorgerücktem Alter, Landleuten, Kräuterhändlern und Konvertiten — also selbst getauften Juden — das Kurieren verbietet. Unabhängig davon hatte sich aber gerade um diese Zeit des Mittelalters der ärztliche Beruf unter den Juden immer mehr verbreitet und dank ihrer besondern Fähigkeiten in diesem Berufe hatten sie sich auch hervorragende Stellungen verschafft. Die Stellung der jüdischen Ärzte in dieser Zeit kann direkt als einflußreich innerhalb der christlichen Gesellschaft bezeichnet werden. Fast jeder Fürst und jeder Große hatte seinen jüdischen Leibarzt, der mehr oder weniger Einfluß auf das Gemüt desjenigen hatte, dessen Leib seiner Behandlung anvertraut war. Es ist daher begreiflich, daß sich im allgemeinen der Antagonismus zum Judentum, das Streben anderer einflußreicher Faktoren, vor allem das der Kirche, gerade gegen diese Stellung der Juden richtete und in diesem Streben bilden besonders die Kreuzzüge für den Antisemitismus überhaupt, sowie besonders für den gegen jüdische Ärzte gerichteten, einen besonderen Merkstein. 1246 faßte die Kirchenversammlung zu Beziers den Punkt ins Auge, die Juden von der Ausübung der Arzneikunde an Christen auszuschließen und diese Verfügung wurde auf e nem andern südfranzösischen Konzil wiederholt (vgl. Grätz II. 490). Wie wir noch sehen werden, vermochte keine Gegenmaßnahme das durch Fachkenntnis und Tüchtigkeit geschaffene Recht dauernd zu unterdrücken, aber ebenso vermochten auch diese fachlichen Vorzüge den antisemitischen Bestrebungen in Arzneifragen keinen Riegel vorzuschieben und so stiegen diese Bestrebungen zu einer nennenswerten Höhe an, die sie besonders zu Beginn der Neuzeit, im XVI. Jahrhundert, in den Tagen der Reformation erreichten. Daß da die Zeitperiode Reuchlins, dessen Kampf gegen den getauften Juden Pfefferkorn und für das jüdische Schrifttum solchen Bestrebungen reichlich Nahrung bot („Die Epistolae obscurorum virorum", die „Dunkelmännerbriefe" seien in diesem Zusammenhange erwähnt) und daß die großen Reformationskämpfe im Kampf gegen das Judentum im Sinne unserer Einleitung eine willkommene Ablenkung fanden, ist leicht zu verstehen. So ist denn gerade diese Zeitperiode auch besonders reich an Dokumenten, die unsere im Titel gestellte Frage beleuchten: 1568 verleiht die Stadt Arnswalde dem Apotheker Sellius eine Privileg zum Schutze seines Berufes gegen „etzlichen Einkömmlingen, auch sonstigen Winkel- und Samenkrämern, Juden, Schotten, Hausierern, Landfahrern, Triakshändlern und Zahnbrechern". 1571 klagt Joch. Camerarius quacksalbernde Juden beim Nürnberger Rat als Pfuscher an. Den breitesten Raum aber nehmen die ärztlichen Schriften dieser Zeit ein, die in der vermeintlichen wissenschaftlichen Art, wie wir sie einleitend charakterisiert haben, in ihren Abhandlungen und Monographien, in Kräuterbüchern und Lehrbüchern zu dieser Frage im schärfsten Antagonismus zu den Juden Stellung nehmen.