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B'nai B'rith · 1924-06-01 · 6 (6.1924) · p. Seite 163

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
B'nai B'rith
Volume
3 (1924)
Issue
6 (6.1924)
Date
1924-06-01
Page
Seite 163 (sequence 17)
Language
German
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163 Nach Beschränkung der Redezeit auf 5 Minuten beantragt Expräsident Dr. Schleißner („Bohemia") unter Hinweis darauf, daß obligatorische Leistungen auf diesem Gebiete den ethischen Forderungen unseres Ordens nicht gerecht werden und auf die disparaten Verhältnisse in den einzelnen Logen, man möge es diesen überlassen, je nach den besonderen Verhältnissen ihre Witwen- und Waisenfürsorge zu regeln und über die getroffenen Vorkehrungen an die Großloge zu berichten. Br. Expräsident Erben („Bohemia") ergänzt die Ausführungen des Expr. Dr. Bandler und spricht sich gegen die obligatorische Versicherung und Zentralisierung derselben in der Großloge aus. Expräsident Dr. Winternitz („Philanthropia") spricht sich dafür aus, man möge im Einzelfalle jeder Loge die Möglichkeit bieten, falls ihre Kräfte nicht zureichen, eine Beitragsleistung seitens der Großloge beanspruchen zu dürfen. Br. Großpräsident Dr. Popper weist darauf hin, daß diese Möglichkeit schon heute bestehe. Expräsident Dr. Wiesmeyer („Bohemia") ist der Anschauung, daß die innere Mission nicht zu unserer Hauptaufgabe gestempelt werden dürfte. Überdies werde es immer Fälle geben, für welche die Mittel einer Loge nicht zureichen. Was die Anfrage der Loge „Freundschaft" wegen der Gründung einer Spar- und Vorschußkassa betrifft, so sei sie, da ein derartiger Vorschlag in den approbierten Richtlinien nicht enthalten sei, implicite negativ beantwortet. Expräsident Dr. Hutter („Union") ist gegen jede obligatorische Versicherung. Der „Hort", der sie ursprünglich eingeführt hatte, mußte sie wieder abschaffen. Er unterstützt den Antrag Dr. Schleißner und erweitert ihn auf regelmäßige alljährliche Berichterstattung. Expräsident Dr. F e i t h („Moravia") betont, daß eigentlich alle Redner eine Art obligatorischen Anspruches jeder Witwe betont haben. Er stellt es als grundlegende Frage hin, zuerst das eigene Haus zu bestellen. Der Referent Großschatzmeister Glaser weist in dem Schlußworte darauf hin, daß die Richtlinien für alle Möglichkeiten Vorsorge treffen, und faßt nochmals die Bedenken zusammen, welche gegen die obligatorische Versicherung und deren Zentralisierung bei der Großloge sprechen. Der Vorsitzende konstatiert, daß man in dieser wichtigen Frage wieder einen Schritt dem Ideal näher gekommen sei und daß die den einzelnen Logen auferlegte Pflicht, sich nunmehr mit dieser Frage intensiv zu befassen, das Problem der Verwirklichung noch näher bringen werde. Die Abstimmung lieferte folgendes Ergebnis: 1. Die von dem vorbereitenden Komitee vorgeschlagenen Richtlinien wurden angenommen. 2. Der Antrag des Expräsidenten Dr. Fuchs, es möge eine Kombination zwischen freiwilliger und obligatorischer Leistung für einen unter der Ägide der Großloge zu schaffenden Fonds in der Weise angebahnt werden, daß jeder Bruder verpflichtet werde, einen Beitrag von 10—£0 Kc monatlich zu zahlen, blieb in der Minorität. 3 Der Antrag Dr. Schleißner-Hutter, es mögen alle Logen verpflichtet werden, die nach Maßgabe der beschlossenen Richtlinien getroffenen

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