B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 6 (6.1924)
- Date
- 1924-06-01
- Page
- Seite 162 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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162 ausreichen. Auch bei uns sollen die Witwen und Waisen nur dann einen Anspruch haben, wenn die Versorgung tatsächlich nötig sei. Zur Befriedigung dieses Bedarfes regt er an, neben den freiwilligen Spenden eine gleiche monatliche Beitragsleistung von 10 Kc einzuführen, welche im Bedarfsfalle erhöht werden könnte. Dies sei jedoch ohne die autoritative Anordnung der Großloge undurchführbar. Die Verwaltung des so geschaffenen Fondes hätte durch die Großloge zu erfolgen, weil der Pfleger insbesondere in den kleinen Logen seine Entscheidung nicht objektiv fällen könne. Redner findet das Verhältnis von 529.000 zu 128.000 für die Leistungen der äußeren und inneren Wohlfahrtspflege nicht für entsprechend. Expräsident Dr. Poläcek („Freundschaft") bemängelt, daß die Richtlinien nicht im Drucke verteilt wurden. Er erörtert das Umlageverfahren, welches die Loge Freundschaft zur Deckung ihres hohen Bedarfes für die Witwen und Waisen eingeführt und das sich bewährt habe. Es wurden 12 Klassen aufgestellt, jeder Bruder wurde in eine Klasse eingereiht und hatte das Recht des Einspruches. So wurden Kc 85.000 aufgebracht, hievon im ersten Jahre Kc 58.000 verbraucht. Er befaßt sich weiter mit der Frage der Unterstützung von Brüdern und weist darauf hin, daß seine Loge für diesen Zweck die Gründung einer Spar- und Darlehenskassa in Erwägung gezogen und dieses Projekt der Großloge zur Entscheidung vorgelegt habe. In diese Kassa hätte jeder Bruder obligatorische Beiträge zu leisten. Die Richtlinien allein können nach seiner Anschauung diesen Fragenkomplex nicht lösen. Großvizepräsident Dr. E. Kohn (Großloge XII.) erörtert die historische Entwicklung der Frage der inneren Mission, erwähnt die Schaffung eines Witwen- und Waisendispositionsfondes neben dem festgelegten Kapital; gegenwärtig habe man in Wien eine Art Selbstbesteuerung eingeführt und hieraus einen Fonds zur Unterstützung von Brüdern und Witwen und Waisen geschaffen. Die Verwaltung dieses Fondes wurde in die Hände eines Bruders gegeben, welcher als solcher Mitglied des Witwen- und Waisenkomitees und des Beamtenrates ist. Eine obligatorische Versicherungspflicht wurde in Wien abgelehnt und widerspricht unseren Grundsätzen. Der Vorsitzende weist zur Erläuterung der Richtlinien darauf hin, daß die Selbstverständlichkeit der aufgestellten Grundsätze nur für einen Teil der Logen bestehe, für andere bringe sie vollkommen Neues. Die Verwaltung eines Versicherungsfondes durch die Großloge beinhaltet die Gefahr, daß man in den Ansprüchen viel weitherziger sein werde als gegenüber der eigenen Loge. Br. Expräsident Dr. Bandler („Bohemia") erklärt eine Zentralisierung der Witwen- und Waisenfürsorge für unpraktisch und undurchführbar, ebenso erklärt er eine einmalige Zuwendung für unzureichend; er legt den in der Loge Bohemia beobachteten Vorgang dar und weist insbesondere darauf hin, wie sehr es sich bewährt habe, die Pfleger der notleidenden Witwen und Waisen alljährlich durch das Unterstützungskomitee einvernehmen zu lassen. Für die Aufbringung habe sich in den Prager Logen das System der Selbstbesteuerung gut bewährt.