B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 6 (6.1924)
- Date
- 1924-06-01
- Page
- Seite 161 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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161 10. Es ist für eine stetige Ergänzung dieser Fonde Vorsorge zu treffen. 11. Die Art dieser Vorsorge ist den besonderen Verhältnissen der einzelnen Logen anzupassen; in Betracht kämen alternativ: a) vornehmlich die Einführung einer gerechten Selbstbesteuerung als Ergänzung des Mitgliedsbeitrages; b) die Einführung eines Umlegeverfahrens; c) die Schaffung besonderer monatlicher oder jährlicher Ergänzungsbeiträge; d) die Erziehung der Brüder dazu, daß sie bei allen freudigen und traurigen Anlässen, welche die Brüder oder ihre Angehörigen treffen, freiwillige Spenden für diesen Fonds leisten. Br. Expräsident Dr. F e i t h („Moravia") bemängelt, daß man es unterlassen habe, einen Korreferenten aus den Brüdern der Loge „Moravia" zu bestellen. Die Richtlinien seien wohl ideal gedacht, böten aber nicht die Möglichkeit, praktisch für die Aufbringung der Mittel vorzusorgen, wie sie die Nachkriegslage erfordere. Dies sei ohne einen gewissen Zwang nicht möglich. Jede Witwe solle das Recht auf Unterstützung haben, dieser Anspruch solle normalisiert werden und hievon das tatsächliche Einkommen jeder Witwe abgezogen werden. Die Fonde seien nicht verläßlich, daher solle jede Witwe ein Kapital in die Hand bekommen. Richtlinien aufzustellen sei leicht, schwierig ist die Beschaffung der Mittel. Für die Beschaffung der Mittel schlägt die Loge ,,Moravia" ein gemischtes System vor, es solle ein Fonds geschaffen werden, zu dem die Mitglieder einen Beitrag leisten und überdies solle beim Ableben jedes Bruders von jedem Mitgliede ein gewisser Betrag gezahlt werden. Wenn jedes Mitglied 200 Kc zahlt, so kann man der Witwe ein genügendes Kapital in die Hand geben. Unter Wahrung der Autonomie jeder Loge sollten in dem angeführten Sinne von der Großloge einheitliche Direktiven ausgegeben werden. Die vorgeschlagenen Richtlinien erklärt er für nicht entsprechend. Der Vorsitzende klärt den formellen Sachverhalt dahin auf, daß bei der Großlogentagung in Pilsen im Einstverständnis mit Expräsidenten Dr. Feith ein Komitee von ihm ernannt wurde, welches wie angekündigt, aus Expräsidenten der Prager Logen bestand. Dieses Komitee hat alle Logen zur Erstattung von Äußerungen aufgefordert, deren Inhalt das Substrat der Verhandlungen gebildet hat. Da die Beschlüsse stimmeneinhellig gefaßt wurden, lag keine Notwendigkeit vor, einen Korreferenten zu bestellen. Expräsident Dr. Groß („Bohemia") spricht sich für ein Umlageverfahren und gegen alle Fonde aus. Für das Umlageverfahren, welches eine glückliche Kombination der freiwilligen Spende und Zwangsleistungen darstellt, wäre eine Skala aufzustellen, jeder Bruder hätte zu Beginn jedes Jahres seine Einreihung in diese Skala zu vollziehen. Diese Skala hätte die Grundlage für einen Schlüssel zur Aufbringung des Jahreserfordernisses zu bilden. Expräsident Dr. F u c h s („Silesia") will die Analogie der Arbeiterunfallversicherung angewendet wissen, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Beitrag zu leisten haben, nebstdem ist festgesetzt^ daß ein Umlageverfahren eingeführt werde, wenn die gezahlten Prämien nicht