Mannheim
Compact Memory

B'nai B'rith · 1924-03-01 · 3 (3.1924) · p. Seite 68

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
B'nai B'rith
Volume
3 (1924)
Issue
3 (3.1924)
Date
1924-03-01
Page
Seite 68 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9582244-9582244-9597803-9597874--0366-9597880
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

68 ja erschöpfend in dem genannten Aufsatze von E. Wiesmeyer behandelt wurde. Unabhängig von dem dort skizzierten „Arbeitsgebiet" der Frauenvereinigungen regt aber die Gründung der „Miriam"-Loge doch zur Diskussion einiger Fragen an, die vielleicht mehr als andere Distrikte die Logen unseres Distriktes und namentlich die hier bereits geschaffenen Frauenvereinigungen betreffen. Wie schon der Name sagt, handelt es sich hier nicht um „Vereine" mit bestimmtem Statut, sondern um lose Vereinigungen, die gewissermaßen unter der Patronanz der betreffenden Logen stehen und denen sie hinsichtlich Arbeitsprogramm etc. angegliedert sind. Obwohl den Gründern solcher Vereinigungen die Erfahrungen Amerikas und Deutschlands vor Augen schwebten, so scheint doch das innere Gefüge und die Organisation, und schließlich auch die Umgrenzung der Arbeitstätigkeit nicht scharf genug durchgeführt zu sein. Dies gilt zunächst von der Mitgliedschaft der Vereinigungen. Statutarische Bestimmungen liegen darüber nicht vor und so wird als selbstverständlich vorausgesetzt, daß jede „Frau" eines „Bruders" das „Recht" hat, dieser Vereinigung der „Schwestern" als Mitglied anzugehören. Hat sie aber auch die „Pflicht"? bzw. ist jede Frau eines Bruders automatisch Mitglied der Frauenvereinigung? Sicherlich scheint die Auffassung über dieses gegenseitige Verhältnis zwischen Vereinsleitung und Mitgliedschaft keine einheitliche zu sein; dies wenigstens insoweit, als sie aus der „Mitarbeit" der Schwestern in ihrer Gesamtheit erschlossen werden könnte. D i e Frage sei hier nicht weiter erörtert; sie sei zur Diskussion gestellt. Nicht minder diskussionsbedürftig erscheint die Frage nach dem Pflichtenkreis der Mitglieder, der außerhalb des „Jahresbeitrages" gelegen ist und auf dem das Arbeitsprogramm der Vereinigung basiert. Von den Devisen der Logen wird wohl das Streben nach „Schwesternliebe" und „Eintracht" als stillschweigend vorausgesetzt, während Wohltätigkeit mit als das besonders betonte Hauptbetätigungsgebiet der Frauenvereinigungen gewählt wurde. Von dieser Wohltätigkeit kann aber füglich in vollstem Umfange das gesagt werden, was Br. Prof. L e d e r e r anläßlich seiner Festrede beim Jubiläum der w. „Silesia" so schön ausgeführt hat: „Wohltätigkeit an sich wird heute gerade diejenige Hilfe genannt, die den Namen dieser Tätigkeit am wenigsten verdient. Das bloße Geldgeben ist eine sehr passive Art, sich von sozialen Gewissensbissen zu befreien. Philanthropie ist nichts als ein Narkotikum und entspringt häufig der Angst der Wohlsituierten vor dem Haß, dem Neid, der Mißgunst, dem Gerede des Volkes, oder ist ein Versuch des Gläubigen, sich mit Gott zu versöhnen. Philanthropie ist unpersönlich, ist Liebe ohne Gegenstand, ist daher eine Sache des Geistes, aber nicht der Seele." Diese einschränkende Beurteilung der Wohltätigkeit erfährt im Falle der Wohltätigkeitsbestrebungen der Frauenvereinigungen noch die Verstärkung, daß hier ja meist die Wohltätigkeit der Frau, in dieser eben skizzierten Form zu einer Wiederholung der materiellen Wohltätigkeitsakte des Mannes wird, oder um es ganz scharf zu umschreiben, daß der „verheiratete" Mann durch die Frauenvereinigungen automatisch „wohltätiger" wird, als der ledige. Und aus dieser Betrachtung heraus ließe sich das „W" unserer Devise gerade für die Frauenvereinigungen mehr

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.