B'nai B'rith
- Journal
- B'nai B'rith
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 3 (3.1924)
- Date
- 1924-03-01
- Page
- Seite 65 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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65 falls mit überlieferten, keineswegs aber mit v e r e r b t en Eigenschaften zu tun haben, die also niemals dem Begriffe „Weib" als biologischem Gesamtbegriff zu gute kommen können. Mag also auch das Individuum „Weib", sei es durch besondere Eignung oder besondere Übung Fähigkeiten erlangen, die es in Ausübung dieser Fähigkeit dem Manne als gleichberechtigt zur Seite stellen, so gestattet eine solche Erfahrung noch bei weitem keinen Schluß auf die absolute Eignung der beiden Geschlechtsbegriffe Mann und Weib, hinsichtlich einer wechselseitigen Aneignungsmöglichkeit ihrer Fähigkeiten. Im Gegenteil bedingen gerade die geschlechtlichen Unterschiede, die sexuellen Keimanlagen, die Keimdrüsen von Mann und Weib, solchen Wesensunterschied auch in der individuellen Anlage der Fähigkeiten; eben dadurch wird der ganze Sexualcharakter bestimmt, der in der „Männlichkeit" und in der „Weiblichkeit" in weitester Fassung des Begriffes zur Auswertung gelangt. Sollte in diese Anlagen eine bleibende Änderung durch Anpassung gebracht werden, die über eine zufällig erworbene individuelle Eigenschaft hinaus geht, dann wären dazu nicht Jahrzehnte und Jahrhunderte, auch nicht Jahrtausende nötig, sondern viele hunderttausende Jahre, Tatsachen, die folglich für diese Beurteilung der Frauenfrage nicht in Betracht kommen. Was für die Frau gilt, gilt in gleichem Maße für den Mann: Männlichkeit im Wesen und in ihrer weiteren Auswertung ist ebenso die biologische Grundeigenschaft des „Männchens" wie Weiblichkeit die des „Weibchens". Nicht zu verwechseln mit diesen Naturanlagen sind gewisse soziale Einflüsse, die ohne auf den Gesamtcharakter bleibenden Einfluß zu nehmen, eine Änderung der individuellen Einstellung der Frau zur Folge haben und sie in Zwangslagen versetzen, in denen der „Frau" gewisse Eigenschaften des „Weibes" geopfert werden müssen. Dies kommt am deutlichsten in verschiedenen Berufskategorien zum Ausdruck, nicht zuletzt im „Frauenstudium". Gegen ein „Frauenstudium" soll damit selbstverständlich nicht das Geringste gesagt werden, doch enthält obige Auseinandersetzung die Forderung in sich, daß jene werdende Frau, die das Glück hat, von der „Frauenfrage" unberührt zu bleiben, selbst im Streben nach größtmöglichstem Wissen kein Studium und vor allem kein Berufsstudium ergreife, das sie allzusehr vom „Weibe" entfernt und das sie so mit den Aufgaben und Pflichten des Weibes in Konflikt bringen könnte. Selbstverständlich ist es hier wiederum der bittere Ernst der sozialen Frage, der Verhältnisse schafft, die auch hier vom durchschnittlichen „Gut" ablenken, und diesem Umstände muß natürlich die werdende Frau in ihren „Lehrjahren" Rechnung tragen; wenigstens jene, die nicht das Glück hat, die Frauenfrage als eine sie nicht berührende „Zeiterscheinung" zu bewerten. Alle anderen werden schon im „Werden" an Beruf und Berufsausübung denken müssen und ihre Vorarbeit dazu muß mindestens als „prophylaktisch" mit vollstem Ernst ausgeübt werden. Bleibt dann das reife Weib dauernd auf diesen Beruf, bzw. auf den vom Manne unabhängigen Erwerb eingestellt, dann wurde ihr Studium, und in weiterer Folge ihr Können zum Lebensglück für die Frau, zum Lebensunglück für das Weib. Hier drückt sich der Wesensunterschied zwischen „Frau" und „Weib" so besonders deutlich aus und bringt den verkehrten Gebrauch von „Frau"